Viele Beschäftigte sind überrascht, dass es in Deutschland keinen allgemeinen Anspruch auf eine Abfindung gibt. Nur in bestimmten Fällen oder nach Verhandlungen mit dem Arbeitgeber wird eine Abfindung gezahlt. Häufig geschieht dies, um einen Rechtsstreit zu vermeiden oder eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wann wird eine Abfindung gezahlt?
Eine Abfindung kommt vor allem in diesen Konstellationen in Betracht:
- Aufhebungsvertrag: Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen eine Vereinbarung, die das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet.
- Vergleich vor Gericht: Wird innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben, kann im Prozess häufig ein Vergleich mit Abfindungszahlung erzielt werden.
- Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben: Manche Arbeitgeber bieten nach § 1a KSchG direkt eine Abfindung an, wenn keine Klage erhoben wird. Das ist aber eher selten.
Warum ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Wer gegen eine Kündigung vorgeht, erhöht oft die Chancen auf eine Abfindung erheblich. Da viele Kündigungen angreifbar sind, einigen sich Arbeitgeber im Verfahren häufig auf eine Abfindungszahlung, um ein Urteil zu vermeiden.
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Unsere Unterstützung für Sie
Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung rechtswirksam ist, und übernehmen die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Oft lässt sich so eine deutlich höhere Abfindung erzielen. Wenn nötig, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht.
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