Immer wieder montags krank – dieses Muster fällt Arbeitgebern schnell auf. Wer gehäuft am Wochenanfang eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht, gerät leicht in den Verdacht des Missbrauchs. Für Betroffene kann das gravierende Folgen haben: vom Vertrauensverlust über eine außerordentliche Kündigung bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Der Hintergrund ist klar: Ein Arbeitsverhältnis beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen, wird dieses Fundament erheblich erschüttert. Insbesondere dann, wenn sich ein wiederkehrendes Krankheitsmuster zeigt, entsteht für den Arbeitgeber der Eindruck, dass die Krankschreibung vorgeschoben sein könnte.
Neben den arbeitsrechtlichen Risiken kommt eine weitere Dimension hinzu. Wer trotz fehlender Krankheit Entgeltfortzahlung erhält, verschafft sich einen finanziellen Vorteil durch Täuschung. Juristisch handelt es sich hierbei um Betrug. Arbeitgeber sind in solchen Konstellationen berechtigt, die Polizei einzuschalten und Strafanzeige zu stellen.
Welche arbeitsrechtlichen Schritte drohen? In weniger eindeutigen Fällen muss zunächst eine Abmahnung erfolgen. Wird aber der Missbrauch klar nachgewiesen oder ist der Vertrauensbruch besonders schwer, darf der Arbeitgeber unmittelbar kündigen – sogar fristlos. Parallel dazu kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Für die Betroffenen bedeutet dies eine Doppelbelastung: Verlust des Arbeitsplatzes und ein Strafverfahren.
Häufig verlassen sich Arbeitnehmer darauf, dass ein ärztliches Attest sie schützt. Doch das ist nicht in Stein gemeißelt. Besteht ein auffälliges Krankheitsmuster, darf ein Arbeitgeber das Attest anzweifeln und Beweise sammeln. Auch Gerichte können die Glaubwürdigkeit einer Bescheinigung hinterfragen.
Wird Ihnen selbst „Montagskrankheit“ vorgeworfen, sollten Sie schnell reagieren. Kündigungen lassen sich oft erfolgreich angreifen – sei es, weil eine Abmahnung fehlte, weil formale Fehler vorliegen oder weil die Beweise nicht ausreichen. Zudem gibt es nur eine kurze Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer hier untätig bleibt, verliert wertvolle Rechte. Ebenso wichtig ist es, mögliche strafrechtliche Risiken rechtzeitig juristisch abzuklären.
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Guido Lenné, eine Nachricht.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend in dieser Situation. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung, erarbeiten Verteidigungsstrategien und vertreten Sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Sollte zusätzlich ein Strafverfahren eingeleitet werden, begleiten wir Sie auch hier und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Für Sie ist die telefonische Erstberatung kostenfrei. Vereinbaren Sie außerdem unkompliziert online einen Termin, um schnell eine klare Einschätzung zu erhalten.
👉 Wurde Ihnen bereits gekündigt? Hier klicken, um unser kostenloses Soforthilfepaket Arbeitsrecht herunterzuladen. Es enthält wertvolle Informationen zu Kündigung, Abfindung und Fristen.
👉 Abonnieren Sie auch unseren kostenlosen Newsletter mit aktuellen Rechtstipps: https://www.anwalt-leverkusen.de/newsletter.html