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Rechtsnews 01.04.2022 Alex Clodo

Änderungen im April

Der April steht vor der Tür. Neben den schrecklichen Nachrichten aus der Ukraine ergehen aber auch in Deutschland neue Regelungen. Der Beitrag stellt Ihnen die wichtigsten Neuerungen für den April dar. Egal, ob neue Regelungen zur Corona-Pandemie oder neue Steueränderungen. Erfahren Sie hier alle neuen Infos!

Neue Corona-Regeln

Der April bringt für einige den schon früher erwarteten “Freedom Day”. An diesem Tag sollen die Menschen ihre „uneingeschränkte Freiheit“ zurückerlangen. Geprägt wurde der Begriff „Freedom Day“ in der Corona-Pandemie vor allem durch den britischen Premierminister Boris Johnson. Dieser war einer der Vorreiter, wenn es um Lockerungen der Corona-Maßnahmen ging.

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Ab dem 03.04.2022 gilt in fast allen deutschen Bundesländer, dass in Supermärkten, Restaurants, Kinos und Theatern sowie in den Schulen keine Maskenpflicht mehr besteht. Zudem gibt es keine 2G- (Geimpft, Genesen) oder 3G- (Geimpft, Genesen, Getestet) Einschränkungen mehr in Schwimmbädern oder Fitnessstudios. Weiterhin gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr für Ungeimpfte. Trotz neuer Rekordzahlen haben sich fast alle Bundesländer für weitreichende Lockerungen entschieden.

Es bleibt jedoch als “Basisschutz” eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. Weiterhin gilt im öffentlichen Fernverkehr die Maskenpflicht noch bundesweit. Zudem muss die Maske noch in Einrichtungen getragen werden, welche vulnerable Personengruppen betreuen. Darunter fallen etwa Arztpraxen, Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser sowie Einrichtungen für Behinderte.

Mehr Geld für Beamte

Die Beamten freuen sich sehr über den April, denn ab 01.04.2022 gibt es für Beamte 1,8% mehr Bezüge, laut Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung. Die Bezüge wurden zuletzt vor einem Jahr erhöht, damals aber lediglich um 1,2%.

Erhöhung der Umzugspauschale

Weiterhin wird die Umzugspauschale erhöht. Müssen Sie berufsbedingt umziehen, können Sie sich ab 01.04.2022 über mehr finanzielle Unterstützung vom Staat freuen. Hier sehen Sie die neuen Steuersätze der Umzugspauschale ab April 2022:

  • Pauschale für Singles: 886 Euro
  • Pauschale für Lebenspartner und Verheiratete: 1.476 Euro (setzt sich zusammen aus 886 Euro + 590 Euro)
  • Erhöhung für Kinder und sonstige Angehörige: 590 Euro

Steigung des Mindestlohns in der Zeitarbeit

Auch in der Zeitarbeit ändert sich etwas am Mindestlohn. Zwar wurde am 01.01.2022 schon der allgemeine Mindestlohn auf 9,82 Euro pro Stunde erhöht worden. Im vorliegenden Fall geht es aber um die Zeitarbeiter. Diese verdienen bis jetzt mindestens 10,45 Euro. Dieser Mindestlohn wird aber ab dem 01.04.2022 auf 10,88 Euro pro Stunde erhöht.

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