Das OVG NRW hat zu den Rückforderung von Corona-Hilfen (# nrwsoforthilfe) ein wichtiges Urteil für Soloselbständige gefällt, die Corona-Soforthilfe erhalten haben. In diesem Beitrag stellen wir die Frage “muss Coronasoforthilfe zurückgezahlt werden?” Wir zeigen Ihnen, was das Urteil bedeutet und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie zu den Betroffenen gehören.
Was war der Hintergrund des Rechtsstreits?
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Frühjahr 2020 ein Soforthilfeprogramm für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen aufgelegt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Die Antragsteller mussten angeben, wie hoch der Liquiditätsengpass war und wie viel Geld sie benötigten. Das Land zahlte dann einen Pauschalbetrag aus, der je nach Betriebsgröße zwischen 9.000 und 25.000 Euro lag.
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2023: Die Rückforderung von Corona-Hilfen in NRW war rechtswidrig erhalten
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Im Herbst 2020 forderte das Land die Antragsteller zu einer Rückmeldung auf, wie hoch ihre tatsächlichen Umsätze und Betriebsausgaben im Förderzeitraum waren. Dabei legte das Land neue Berechnungsregeln fest, die von den ursprünglichen Bedingungen abwichen. So wurden beispielsweise nur noch bestimmte Betriebsausgaben anerkannt und der Umsatz anders definiert. Dies führte dazu, dass viele Antragsteller mehr Geld erhalten hatten, als ihnen nach den neuen Regeln zustand. Das Land forderte daher einen Teil oder sogar die gesamte Soforthilfe zurück.
Viele Antragsteller fühlten sich dadurch ungerecht behandelt und klagten gegen die Rückforderungen. Sie argumentierten, das Land müsse sich an die ursprünglichen Bedingungen halten, die bei der Auszahlung gegolten hätten. Außerdem sei die Soforthilfe nicht an den Umsatz oder die Betriebsausgaben geknüpft gewesen, sondern an den Liquiditätsengpass.
Wie entschied das OVG NRW in Sachen Rückforderung von Corona-Hilfen?
Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom 17. März 2023 den Klägern Recht gegeben und die Rückforderung des Landes für rechtswidrig erklärt. Das Gericht stellte fest, dass das Land bei der Auszahlung der Soforthilfen bestimmte Bedingungen festgelegt hatte, die für beide Seiten verbindlich waren. Das Land könne diese Bedingungen nicht nachträglich ändern und neue Berechnungsregeln einführen. Dies wäre eine unzulässige Rückwirkung.
Das Gericht betonte auch, dass die Soforthilfen ausschließlich dazu dienten, die finanziellen Folgen der Pandemie abzumildern und Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Das später eingeleitete Rückmeldeverfahren finde in den Bewilligungsbescheiden keine Grundlage. Die verlangten Angaben seien nicht geeignet gewesen, die Höhe der zustehenden Fördermittel zu ermitteln.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Land Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen kann. Es ist aber davon auszugehen, dass das Urteil Bestand haben wird, da es auf einer eindeutigen Rechtslage beruht.
Wann muss man die NRW-Corona Hilfe zurückzahlen?
Wenn Sie bereits eine Rückzahlung geleistet oder einen Teil gestundet haben, können Sie einen Antrag auf Rückzahlung stellen. Das Land hat angekündigt, die Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, um den betroffenen Soloselbstständigen mehr finanziellen Spielraum zu geben.
Wenn Sie noch keine Rückmeldung abgegeben haben oder noch keine Rückforderung erhalten haben, müssen Sie nichts unternehmen. Das Land hat das Rückmeldeverfahren gestoppt und wird keine Rückforderungen mehr stellen.
Kann man Corona Soforthilfe in Raten zurückzahlen?
Ja, es ist möglich, eine Stundung oder Ratenzahlung für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe zu vereinbaren ¹. Es wäre am besten, sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten und eine individuelle Vereinbarung zu treffen.
Auf welches Konto Corona Soforthilfe in NRW zurückzahlen?
Die zuständigen Behörden für die Antragstellung und Bewilligung der Corona-Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster ¹. Die korrekte Antragsseite kann über Corona Soforthilfe. Es wäre am besten, sich direkt an eine dieser Behörden zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Was bedeutet dieses Urteil für Sie?
Es gibt eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist für die NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023, um den betroffenen Soloselbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen in der aktuellen Corona-Welle mehr finanziellen Spielraum zu geben ¹. Außerdem: die Rückforderung von Coronasoforthilfen war rechtswidrig!
Wenn Sie zu den Betroffenen gehören und eine Rückforderung vom Land erhalten haben, können Sie sich auf das Urteil berufen und Widerspruch einlegen. Sie müssen dann bis zum Abschluss des Verfahrens keine Rückzahlung leisten. Suchen Sie sich dazu hier einen Anwalt für Verwaltungsrecht.
Quellen:
(1) Wirtschaft NRW – NRW-Soforthilfe 2020: Rückmeldeverfahren. Zugriff 5.4.2023.
(2) OVG-Urteil zu Corona-Soforthilfe: Land NRW unterliegt in der Berufung. Zugegriffen 5.4.2023.
(3) Land verlängert Rückzahlungsfrist für NRW-Soforthilfe Zugegriffen 5.4.2023.
(4) Aktenzeichen: 4 A 1986/22 (Erstinstanz: VG Düsseldorf 20 K 217/21); 4 A 1987/22 (Erstinstanz: VG Düsseldorf 20 K 7488/20), 4 A 1988/22 (Erstinstanz: VG Düsseldorf 20 K 393/20)
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