Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Termine

Termine

Der Begriff Termin stammt vom lateinischen Wort terminus („Grenzzeichen“) ab und meint einen festen Zeitpunkt, zu dem ein bestimmtes Ereignis stattfindet. Termine setzen sich aus einem Datum und einer Uhrzeit zusammen.
Termine spielen vor allem auf geschäftlicher Ebene eine wichtige Rolle, da sie dazu dienen, Zeitpunkte festzulegen, zum Beispiel für:

  • Besprechungen
  • Lieferungen
  • Leistungen
  • Zahlungen

Termine sind rechtlich von Bedeutung, da sie unter anderem angeben, wann ein Rechtsgeschäft eintritt oder ab wann es entfällt. Außerdem sind sie bei der Berechnung von Fristen wichtig. Wird eine Frist nicht eingehalten, ein Termin also überschritten, kann das zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Lieferverzug kann beispielsweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden.

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