Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Depositen

Depositen

Als Depositen bezeichnet man kurz- oder mittelfristige Einlagen, die bei einem Kreditinstitut getätigt werden. Sie dienen der Refinanzierung von Kreditinstituten, der Kunde profitiert von den Zinsgeldern für seine Einlagen.

Es wird zwischen Sicht- und Termineinlagen unterschieden. Sichteinlagen sind dabei für den Kunden jederzeit innerhalb der Banköffnungszeiten zugänglich oder haben eine Kündigungsfrist von unter 30 Tagen. Termineinlagen sind hingegen für einen befristeten Zeitraum eingelagert und können erst nach dessen Ablauf in Anspruch genommen werden. Dazu gehören etwa Fest- und Kündigungsgelder, die entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder erst nach einer festgelegten Kündigungsfrist in Anspruch genommen werden können. Je nach Art der Einlage ändert sich auch die Höhe der Zinsen.

 

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/depositen.html

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/depositen/depositen.htm

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