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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Termingeschäfte

Termingeschäfte

Bei Termingeschäften handelt es sich um Geschäfte, die an der Börse oder im OTC-Handel stattfinden und zu dem Kurs und den Bedingungen erfolgen, die am Tag des Vertragsabschlusses festgelegt wurden, obwohl der Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Das heißt, bei einem Termingeschäft findet der Kauf, Tausch oder die Lieferung, zum Beispiel von Waren oder Devisen, zeitlich verzögert zum Vertragsabschluss statt.

Termingeschäfte finden unter anderem beim An- und Verkauf von Wertpapieren Anwendung. Rechtlich sind Termingeschäfte, die sich auf die Börse beziehen, im Wertpapierhandelsgesetz in den §§ 37e und g WpHG geregelt. Sie dienen dem Hedging und Spekulationen.

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Formen von Termingeschäften

Es gibt zwei Formen, wie Termingeschäfte gestaltet werden können:

  1. als unbedingte Termingeschäfte
  2. als bedingte Termingeschäfte

Bei einem unbedingten Termingeschäft handelt es sich um ein festes Termingeschäft, bei dem sich beide Vertragspartner dazu verpflichten, den Vertrag am vereinbarten Termin zu erfüllen. Bei einem bedingten Termingeschäft hat ein Partner hingegen das Recht, das Geschäft verfallen zu lassen. Beispiel für ein bedingtes Termingeschäft sind Optionen

  

Quellen:

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