Dauerauftrag
Ein Bankkunde hat die Möglichkeit die Bank zu beauftragen, regelmäßig Geld an einen Empfänger zu überweisen. Zu bestimmten Terminen (monatlich, jährlich) wird dann ein festgelegter Betrag überwiesen.
Ein Dauerauftrag bietet sich dann an, wenn gleichbleibende Beträge über einen längeren Zeitraum hinweg an einen Gläubiger überwiesen werden müssen. Es ist zu beachten, dass das Geld nicht zurückgezogen werden kann. Ein Ausnahmefall ist ein Geldrückzug, welcher möglich ist, solange der Betrag dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde. In rechtlicher Betrachtung ist ein Dauerauftrag kein selbstständiger Vertrag, sondern ein Zahlungsauftrag (§ 675 BGB).
Daueraufträge werden oftmals bei Zahlungen an einen Vermieter oder an Bausparkassen eingerichtet.
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