Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Effektivzins

Effektivzins

Als Effektivzins bezeichnet man den Zinssatz, der tatsächlich für einen Kredit anfällt. Dabei werden neben dem Nominalzins auch weitere Kosten für Gebühren, Zinszahlungen und Auszahlungs- oder Aufzahlungsabschläge einberechnet. Zusätzlich mit einbezogen werden auch Faktoren wie die Laufzeit, Verrechnungstermine und Tilgungsmodalitäten. Dadurch ist die Rentabilität für den Kreditnehmer klarer als etwa bei dem Sollzins erkennbar, der lediglich den Zinssatz wiederspiegelt.

Nach § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Kreditgeber verpflichtet, einen jährlichen Effektivzins anzugeben. Können bei dem Kredit Änderungen in Bezug auf die Höhe des Zinssatzes oder ähnliche preisbestimmende Faktoren entstehen, so spricht man von einem anfänglichen effektiven Jahreszins. Der Effektivzins ermöglicht dem Kreditnehmer den Vergleich von unterschiedlichen Krediten mit ähnlichen Konditionen.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__6.html

http://www.juraforum.de/lexikon/effektiver-jahreszins

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/effektivzins.html

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