Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen werden fällig, sofern ein Darlehen in Teilbeträgen ausgezahlt wird, der gesamte Darlehensbetrag aber für den Darlehensnehmer bereits bewilligt und bereitgestellt ist. Dies ist häufig bei der Immobilienfinanzierung der Fall, wenn der Kaufpreis nicht sofort im Ganzen fällig wird. In diesen Fällen wird in der Regel zunächst ein bereitstellungszinsfreier Zeitraum von 6 bis 12 Monaten vereinbart. Ein kürzerer oder längerer Zeitraum ist aber ebenso denkbar. Bei einem längeren bereitstellungszinsfreien Zeitraum sind die Zinsen oft höher als bei einem kürzeren.

Mit den Bereitstellungszinsen kompensiert der Darlehensgeber den Verlustbetrag, den er aufgrund dessen erleidet, dass der Darlehensnehmer den bereits zugesicherten Darlehensbetrag nicht insgesamt ausgezahlt bekommt und daher nicht die gesamten Zinsen auf diesen Betrag zahlt.

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Rechtlich gesehen zählen die Bereitstellungszinsen nicht als Zinsen, werden daher bei Verbraucherkrediten bei der Effektivzinsberechnung nicht als preisbestimmende Faktoren mit einberechnet.

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