Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bewerbung

Bewerbung

Eine Bewerbung ist ein Angebot eines Arbeitssuchenden an einen potenziellen Arbeitgeber. Im Zuge dessen wirbt der Arbeitssuchende in eigener Sache für seine Person und seine Qualifikationen, um ein zukünftiges Arbeitsverhältnis zu erreichen. Meist ist eine Bewerbung die Antwort auf ein Stellenangebot eines Arbeitgebers, es sind jedoch auch sogenannte Initiativbewerbungen möglich.

Bewerbungen erfolgen meist in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form. Die formalen Vorgaben sind standardisiert und unterliegen bestimmten Vorgaben. Meist besteht eine Bewerbung aus einem Deckblatt, einem Anschreiben, einem Lebenslauf und Anhängen in Form von Zeugnissen und Bescheinigungen.

Das Anschreiben enthält genaue Angaben zum Grund der Bewerbung, der Quelle des Stellenangebotes und den Motivationen und Qualifikationen des Bewerbers. Im Lebenslauf werden die bisherigen Tätigkeiten und Leistungen meist in chronologischer Form angegeben. Eine Photographie ist dabei bedingt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht zwingend notwendig, findet in den meisten Fällen aber dennoch Anwendung, um die eigene Darstellung abzurunden.

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bewerbung.html

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html

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