Beleihungswert
Der Beleihungswert stellt den Wert einer Kreditsicherheit dar. Dieser wird vor der Vergabe eines Kredits oder Darlehens durch den Kreditgeber ermittelt und beschreibt den Wert, der höchstwahrscheinlich zu jedem beliebigen Zeitpunkt nach Vergabe des Kredits oder Darlehens realisiert werden kann.
Eine große Rolle spielt der Beleihungswert im Immobiliengeschäft, da der Kauf einer Immobilie im Normalfall über einen Kredit finanziert wird. Der von den kreditgebenden Banken ermittelte Beleihungswert liegt hierbei in der Regel unter dem Verkehrswert (Verkaufswert) des fraglichen Objektes.
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Grund dafür sind das 2005 verabschiedete Pfandbriefgesetz (PfandBG), das die „vorsichtige Bewertung“ der Immobilie verlangt, sowie die als Ausführungsbestimmung des § 16 Abs. 2 PfandBG erlassene Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) – diese definiert den Beleihungswert als Wert einer Immobilie, „der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen […] erzielt werden kann“.
Weitere maßgebliche gesetzliche Bestimmungen, die für den Beleihungswert eine Rolle spielen, sind das Kreditwesengesetz (KWG) und die Solvabilitätsverordnung (SolvV), in welcher Mindestanforderungen an das Eigenkapital von Kreditgebern formuliert sind.