Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Beleihungsgrenze

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist ein prozentualer Abschlag vom Beleihungswert einer Kreditsicherheit. In diesem werden individuelle Wertschwankungsgefahren, Verwertungsrisiken und die Liquidierbarkeit eingerechnet. Das heißt, sie gibt die Obergrenze an, bis zu welcher Kreditinstitute Objekte beleihen dürfen. Der Beleihungswert ist die Grundlage für die Festlegung der Beleihungsgrenze.

Im Realkreditgeschäft von Pfandbriefbanken liegt die Beleihungsgrenze bei 60 Prozent (§14 PfandBG).Bausparkassen dürfen Immobilien bis zu 80 Prozent beleihen (§7 BausparkassenG).
Weitere Kreditinstitute entscheiden individuell über ihre Beleihungsgrenze.

Im Regelfall vergeben Kreditinstitute nur Kredite unterhalb der Beleihungsgrenze. Bei Ausnahmen werden die Kredite wesentlich teurer verzinst.

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Die Beleihungsgrenze errechnet sich als Produkt des Beleihungswertes mit dem jeweiligen Beleihungssatz.

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