Verkaufswert
Der Verkaufswert ist der Wert einer Ware unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation. Auf Kreditgeschäfte bezogen stellt der Verkaufswert den Wert einer Kreditsicherheit dar. Auf Grundlage dieses Werts kann die Bank die Höhe eines Kredits festlegen. Es wird davon ausgegangen, dass der ermittelte Wert zu jeder Zeit durch den Verkauf realisiert werden kann.
Bei der Ermittlung des Verkaufswertes müssen alle Umstände, die den Preis des jeweiligen Vermögensgutes beeinflussen könnten, berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden müssen gemäß § 9 Abs. 2 BewG persönliche und außergewöhnliche Verhältnisse.
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Kreditinstitute nennen den Verkaufswert auch Beleihungswert. Auf Immobilien bezogen regelt § 16 Abs. 2 PfandBG die Bewertung eines Objekts. Im Gegensatz zum Verkehrswert, der dem aktuellen Marktwert entspricht, werden bei der Ermittlung des Verkaufswerts mögliche Wertschwankungen einkalkuliert, sodass die Kreditsicherheit auch über einen längeren Zeitraum gewährleistet ist. Um Risiken abzudecken, ist der Verkaufswert häufig mit einem Sicherheitsabschlag verbunden.