Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Verkaufswert

Verkaufswert

Der Verkaufswert ist der Wert einer Ware unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation. Auf Kreditgeschäfte bezogen stellt der Verkaufswert den Wert einer Kreditsicherheit dar. Auf Grundlage dieses Werts kann die Bank die Höhe eines Kredits festlegen. Es wird davon ausgegangen, dass der ermittelte Wert zu jeder Zeit durch den Verkauf realisiert werden kann.

Bei der Ermittlung des Verkaufswertes müssen alle Umstände, die den Preis des jeweiligen Vermögensgutes beeinflussen könnten, berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden müssen gemäß § 9 Abs. 2 BewG persönliche und außergewöhnliche Verhältnisse.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Verkaufswert erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Kreditinstitute nennen den Verkaufswert auch Beleihungswert. Auf Immobilien bezogen regelt § 16 Abs. 2 PfandBG die Bewertung eines Objekts. Im Gegensatz zum Verkehrswert, der dem aktuellen Marktwert entspricht, werden bei der Ermittlung des Verkaufswerts mögliche Wertschwankungen einkalkuliert, sodass die Kreditsicherheit auch über einen längeren Zeitraum gewährleistet ist. Um Risiken abzudecken, ist der Verkaufswert häufig mit einem Sicherheitsabschlag verbunden.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€