Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Aktiva

Aktiva

Als Aktiva bezeichnet man den positiven Saldo eines Unternehmens, der im Rahmen einer Bilanzierung entsteht und auf der linken Seite notiert wird. Im Gegensatz dazu stehen die Passiva auf der rechten Seite und beinhalten das Eigenkapital und die Schulden.

Zu den Aktiva gehören die Vermögensgegenstände und Vermögenswerte sowie die Bilanzabrechnungsposten. In § 266 des Handelsgesetzbuches (HGB) wird zusätzlich zwischen dem Anlage- und dem Umlaufvermögen, den Rechnungsabgrenzungsposten, den aktiven latenten Steuern und einem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung unterschieden. Dabei werden die einzelnen Posten nach ihrer Liquiditätsnähe geordnet. Je eher sie einem Geldwert entsprechen, desto weiter unten werden sie in der Bilanz aufgeführt. Das unter größerem Aufwand in Kapital zu wandelnde Anlagevermögen steht dabei an oberster Stelle, während das Umlaufvermögen unten steht.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__266.html

http://www.welt-der-bwl.de/Verm%C3%B6gen-Definition

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