Abtreibung
Unter Abtreibung (auch: Schwangerschaftsabbruch) versteht man die absichtlich herbeigeführte vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft. Der Eingriff ist gesetzlich verboten und darf nur unter bestimmten Bedingungen und von ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Eine Abtreibung muss entweder auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren oder nach der Vorlage einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durchgeführt werden. Gründe dafür können eine mögliche Behinderung des Kindes oder ein Strafdelikt als Grund für die Schwangerschaft sein.
Für die Durchführung einer Abtreibung müssen mehrere Auflagen erfüllt werden. Die Schwangere muss zunächst von sich aus eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen, die nicht vom Arzt durchgeführt werden darf, der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Des Weiteren wird ein ausgestellter Beratungsschein benötigt. Nach Durchführung der Beratung müssen mindestens drei Tage bis zum Eingriff vergehen, um der Schwangeren ausreichend Bedenkzeit zu geben. Ein Schwangerschaftsabbruch ist im Normalfall und bei Strafdelikten lediglich bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis möglich. Danach ist die Abtreibung nur noch aus medizinischen Gründen und zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Psyche der Schwangeren gestattet.
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Ein illegaler Schwangerschaftsabbruch wird nach § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Wird die Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren oder mit der leichtfertigen Schädigung ihrer Gesundheit durchgeführt, erhält eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005302307
http://www.onmeda.de/schwangerschaft/abtreibung-voraussetzungen-17131-2.html