Plötzliches Glatteis kann selbst erfahrene Autofahrer überraschen. Innerhalb von Sekunden verliert das Fahrzeug die Bodenhaftung, es kommt zum Schleudern oder zum Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Hindernissen. Nach einem Autounfall durch Blitzeis stehen Betroffene häufig vor Unsicherheiten: Wer haftet? Übernimmt die Versicherung die Kosten? Und welche Rolle spielt die eigene Fahrweise?
Nachfolgend erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die rechtliche Lage, Ihre möglichen Ansprüche und Pflichten sowie darüber, wie wir Sie nach einem solchen Unfall unterstützen können.
Blitzeis im Straßenverkehr – keine automatische Haftungsbefreiung
Auch wenn Blitzeis oft unerwartet auftritt, wird es rechtlich nicht als höhere Gewalt eingestuft. Gerichte gehen davon aus, dass winterliche Glätte zu den typischen Gefahren des Straßenverkehrs gehört. Autofahrer müssen deshalb jederzeit mit glatten Fahrbahnen rechnen und ihr Verhalten entsprechend anpassen.
Das bedeutet: Kommt es zu einem Unfall, wird regelmäßig geprüft, ob Sie Ihre Geschwindigkeit den Wetter- und Sichtverhältnissen angepasst haben. Nach dem sogenannten Sichtfahrgebot müssen Sie Ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen können. Gelingt der Nachweis einer vorsichtigen Fahrweise nicht, kann Ihnen ein Mitverschulden angelastet werden.
Haftung bei einem Unfall auf vereister Fahrbahn
Wer für den Schaden aufkommt, hängt vom konkreten Unfallhergang ab.
Wurde der Unfall von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, etwa durch unangepasstes Tempo oder einen Fahrfehler auf glatter Straße, richten sich Ihre Ansprüche gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese muss unter anderem Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und bei Verletzungen auch Schmerzensgeld ersetzen.
Sind Sie selbst ins Rutschen geraten und ohne Beteiligung Dritter verunglückt, ist Ihre eigene Vollkaskoversicherung zuständig. In der Praxis reguliert sie den Schaden zunächst auch bei Glätteunfällen. Allerdings kann es zu Kürzungen kommen, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, beispielsweise bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder ungeeigneter Bereifung.
Unabhängig davon übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung immer die Schäden, die Sie bei anderen verursacht haben.
Winterreifen und ihre rechtliche Bedeutung
Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneter Bereifung geführt werden. Wer trotz Schnee oder Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, verstößt gegen geltende Vorschriften.
Dies kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch Auswirkungen auf die Schadensregulierung haben. Die Vollkaskoversicherung kann ihre Leistung mindern, wenn fehlende Winterreifen unfallursächlich waren. Zudem kann sich ein solcher Verstoß negativ auf die Frage des Mitverschuldens auswirken.
Können auch Kommunen oder Betreiber haften?
Nicht immer liegt die Verantwortung allein bei den Unfallbeteiligten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ansprüche gegen den Straßenbaulastträger oder den Betreiber eines Parkplatzes bestehen.
Städte, Gemeinden und private Betreiber haben Verkehrssicherungspflichten. Dazu gehört es, Straßen und Flächen bei vorhersehbarer Glätte im zumutbaren Rahmen zu räumen und zu streuen. Wird diese Pflicht verletzt und kommt es deshalb zu einem Unfall, können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Betracht kommen.
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Ob eine Pflichtverletzung vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem der Zeitpunkt des Unfalls, die Wetterentwicklung und die Frage, ob ausreichende Streumaßnahmen ergriffen wurden.
Welche Ansprüche stehen Unfallgeschädigten zu?
Je nach Situation können Betroffene verschiedene Ansprüche geltend machen. Dazu zählen unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall, Abschlepp- und Gutachterkosten sowie bei Personenschäden Schmerzensgeld und weitere Folgekosten.
Gerade bei Unfällen auf Blitzeis versuchen Versicherungen nicht selten, ihre Leistungspflicht einzuschränken. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist daher besonders wichtig.
Was Sie nach einem Blitzeisunfall tun sollten
Nach dem Unfall empfiehlt es sich, Beweise zu sichern. Fotografieren Sie den Unfallort, die Straßenverhältnisse und die beteiligten Fahrzeuge. Halten Sie Uhrzeit, Ort, Wetterlage und mögliche Zeugen schriftlich fest.
Informieren Sie zeitnah Ihre Versicherung und geben Sie keine Schuldanerkenntnisse ab. Bei Zweifeln an der Haftungsfrage oder bei größeren Schäden ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden.
Unsere Unterstützung für Unfallgeschädigte
Wir begleiten Sie nach einem Autounfall durch Blitzeis von Anfang an. Wir prüfen die Haftung, setzen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen, Unfallgegnern oder öffentlichen Stellen durch und übernehmen die Kommunikation für Sie.
Gerade bei Glätteunfällen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über angebliche Fahrfehler oder ordnungsgemäße Räummaßnahmen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.
Unfall gehabt? Hilfreich für eine erste Einschätzung und ersten Kontakt zu uns ist auch unsere Sonderseite zum Thema Autounfall: https://www.auto-unfall-anwalt.de/
Kostenlose telefonische Erstberatung – jetzt informieren
Wenn Sie einen Unfall durch Blitzeis hatten, können Sie sich gerne an uns wenden. Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos und kann bequem online gebucht werden. So erhalten Sie schnell eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
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