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Fachbeitrag 03.06.2022

SERBIEN: Können elektronische Dokumente im Arbeitsrecht verwendet werden?


Kann eine elektronische Signatur auf elektronischen Dokumenten die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers ersetzen?

Im Rahmen der Modernisierung der Geschäftstätigkeit und der Bürokratiebefreiung möchten die Arbeitgeber ihre eigenhändige Unterschrift durch qualifizierte elektronische Signatur ersetzen. Jedoch wird die Frage gestellt, ob elektronisch signierte Dokumente rechtsgültig sind, sowie, welche Rechtsfolgen und Risiken beim elektronischen Signieren der Dokumente eintreten können.

Obwohl das Gesetz über elektronische Akte, elektronische Identifizierung und Vertrauensdienstleistungen im E-Business explizit vorschreibt, dass die qualifizierte elektronische Signatur die Eigenschaft einer eigenhändigen Unterschrift hat und die Rechtsgültigkeit, Beweiskraft und schriftliche Form des elektronischen Dokuments nicht bestritten werden kann, nur weil es in einer elektronischen Form ist, bestehen die Vorschriften, die Arbeitsverhältnisse regeln, auf klassischer Schriftform zusammen mit den begleitenden spezifischen Regeln über die Zustellung.

Die einzigen „positiven“ Ausnahmen, für welche das Arbeitsgesetz die Möglichkeit der elektronischen Zustellung ausdrücklich bestimmt, sind der Beschluss über die Nutzung des Jahresurlaubs und die Gehaltsabrechnung. Dem zu Gunsten geht auch die Stellungnahme des Ministeriums – der Arbeitsvertrag wird in schriftlicher Form abgeschlossen und mit dem Beschluss in Schriftform gekündigt, sowie alle anderen Beschlüsse über die Geltendmachung der Rechte, Pflichten und Haftungen, außer dem Beschluss über die Nutzung des Jahresurlaubs und der Abrechnung, aufgrund welcher das Gehalt ausgezahlt wird, die der Arbeitgeber auch in elektronischer Form zur Verfügung stellen kann. Die Stellungnahme des Ministeriums ist jedoch, dass angeführte Dokumente auch in den erwähnten Fällen gescannt und nicht mit der Anwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur zugestellt werden sollen.

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In Anbetracht der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Vorschriften, des Unverständnisses der zuständigen Behörden und der hohen Haftung des Arbeitgebers für Ordnungswidrigkeiten im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes besteht kein Zweifel daran, dass große Risiken und Unsicherheiten bestehen, wenn sich Arbeitgeber für die elektronische Unterzeichnung von Unterlagen aus dem Bereich des Arbeitsrechts entscheiden.

Sollten Sie Fragen zur Möglichkeit der Verwendung elektronischer Dokumente im serbischen Arbeitsrecht haben, können Sie sich gerne unter [email protected] an uns wenden.

Ljubica Tomić

Ljubica Tomić

Belgrad
  • Arbeitsrecht,
  • Gesellschaftsrecht

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Ljubica Tomić
Autor

Ljubica Tomić

Rechtsanwalt
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