Notariat in der Ukraine während des Kriegsrechts 2026 – Vollmachten, Testamente, Erbschaften und notarielle Dienstleistungen
Notariat in der Ukraine während des Kriegsrechts 2026 – Vollmachten, Testamente, Erbschaften und notarielle Dienstleistungen
Deutschsprachige Rechtsberatung für Notariat Ukraine, Vollmachten, Erbrecht und notarielle Verfahren im Kriegszustand
Aktualisiert: Mai 2026
Auch während des Kriegszustandes arbeiten ukrainische Notare weiterhin und führen notarielle Handlungen in weiten Teilen der Ukraine durch. Trotz der erheblichen Belastungen durch den Krieg bleiben notarielle Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen weiterhin möglich.
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsche, österreichische und schweizerische Mandanten bei notariellen Verfahren, Erbschaften, Immobiliengeschäften und Vollmachtsverfahren in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Notariat Ukraine und notarielle Dienstleistungen im Kriegszustand.
Strukturierte Lösungen für komplexe Fälle in der Ukraine – aus einer Hand, auch ohne persönliche Anreise.
Ukrainische Notare arbeiten weiterhin im Kriegszustand
Nach offiziellen Angaben des ukrainischen Justizministeriums arbeiten öffentliche und private Notare weiterhin und führen notarielle Handlungen durch.
Hierzu gehören insbesondere:
- Vollmachten
- Testamente
- Erbsachen
- Beglaubigungen von Unterschriften
- Immobiliengeschäfte
- gesellschaftsrechtliche Vorgänge
- notarielle Verträge
- Familien- und Erklärungsurkunden
Ausgenommen sind teilweise Gebiete mit akuten Kampfhandlungen oder besetzten Regionen.
Vereinfachung notarieller Verfahren während des Kriegsrechts
Im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht wurden zahlreiche notarielle Anforderungen vorübergehend vereinfacht.
Der ukrainische Ministerrat verabschiedete hierzu spezielle Regelungen, um den Zugang zu notariellen Dienstleistungen auch unter Kriegsbedingungen sicherzustellen.
Gerade folgende Verfahren wurden vereinfacht:
- Vollmachten
- Testamente
- Beglaubigungen von Unterschriften
- Registereintragungen
- Dokumentenprüfungen
Ziel war es, die notarielle Versorgung der Bevölkerung trotz eingeschränkter Infrastruktur aufrechtzuerhalten.
Vollmachten und Testamente auf Normalpapier möglich
Unter Kriegsbedingungen dürfen bestimmte notarielle Dokumente vorübergehend auch ohne die sonst üblichen Spezialformulare erstellt werden.
Dies betrifft insbesondere:
- Vollmachten
- Testamente
- Beglaubigungen von Unterschriften
Notare können diese Dokumente auf gewöhnlichem Papier erstellen, sofern die gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Gerade dies erleichtert notarielle Verfahren erheblich.
Registerzugang und spätere Registrierung
Unter normalen Umständen müssen Vollmachten und Testamente unmittelbar in staatliche Register eingetragen werden.
Während des Kriegsrechts können notarielle Handlungen jedoch teilweise auch ohne unmittelbaren Registerzugang vorgenommen werden.
Die nachträgliche Registrierung erfolgt anschließend innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Wiederherstellung des Zugangs.
Dies betrifft insbesondere:
- Vollmachtsregister
- Erbschaftsregister
- notarielle Register
Abgelaufene ukrainische Dokumente bei Notaren
Während des Kriegsrechts gelten teilweise erleichterte Anforderungen an Identitätsdokumente.
Für notarielle Verfahren können unter bestimmten Voraussetzungen auch verwendet werden:
- abgelaufene Reisepässe
- ukrainische Inlandspässe ohne aktualisiertes Foto
- ältere ukrainische Dokumente
Dadurch sollen praktische Probleme aufgrund eingeschränkter Behördenarbeit vermieden werden.
Erbschaften und Nachlassverfahren in der Ukraine
Auch Erbsachen werden weiterhin bearbeitet.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
- Erbrecht Ukraine
- Nachlassverfahren
- Erbschaft ohne persönliche Anreise
- Testamentseröffnung
- Immobilienerbschaften
- Vermögenssicherung
- Vollmachtsverfahren
Gerade im Kriegszustand spielen notarielle Erbverfahren eine zentrale Rolle.
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.
Fristen für die Annahme von Erbschaften
Im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht wurden zeitweise besondere Regelungen für Erbschaftsfristen eingeführt.
Dennoch empfehlen wir Erben grundsätzlich, Nachlassverfahren möglichst frühzeitig einzuleiten, sofern dies praktisch möglich ist.
Gerade bei:
- Immobilien
- Bankkonten
- Unternehmensanteilen
- Auslandsbezug
ist schnelles Handeln häufig wichtig.
Immobiliengeschäfte und notarielle Verfahren
Notare spielen weiterhin eine zentrale Rolle bei:
- Immobilienkäufen
- Immobilienverkäufen
- Schenkungen
- Hypotheken
- Registereintragungen
- Vollmachtsgeschäften
Gerade im Immobilienbereich bestehen allerdings zusätzliche Prüfungen und Sicherheitsmaßnahmen.
Unsere Kanzlei begleitet Immobiliengeschäfte vollständig juristisch und organisatorisch.
Wer kann einen Notar ersetzen?
Das ukrainische Recht sieht in Ausnahmefällen vor, dass bestimmte Personen notarielle Funktionen übernehmen können.
Dies betrifft insbesondere:
- Militärkommandeure
- Chefärzte
- Krankenhausleiter
- Leiter von Pflegeeinrichtungen
- Kapitäne ukrainischer Schiffe
- Leiter von Strafvollzugsanstalten
- lokale Verwaltungsorgane
Gerade unter Kriegsbedingungen spielen solche Sonderregelungen praktische Bedeutung.
Notarielle Dienstleistungen durch Botschaften und Konsulate
Weiterhin können notarielle Handlungen auch vorgenommen werden durch:
- ukrainische Botschaften
- ukrainische Konsulate
Dies betrifft insbesondere:
- Vollmachten
- Zustimmungserklärungen
- Beglaubigungen
- Familienrechtliche Erklärungen
Gerade für ukrainische Staatsangehörige im Ausland sind diese Verfahren besonders wichtig.
Einschränkungen für russische Staatsangehörige und verbundene Unternehmen
Während des Kriegszustandes bestehen erhebliche Einschränkungen für:
- russische Staatsangehörige
- russische Unternehmen
- wirtschaftlich verbundene Gesellschaften
Viele notarielle Handlungen dürfen für solche Personen derzeit nicht durchgeführt werden.
Ausnahmen bestehen insbesondere bei Verfahren zum Verzicht auf die russische Staatsangehörigkeit.
Vollmachten und notarielle Verfahren ohne persönliche Anreise
Viele notarielle Verfahren können vollständig oder weitgehend per Vollmacht organisiert werden.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
- Vollmachtsverfahren ohne Anreise
- notarielle Vertretung
- Erbschaften
- Immobiliengeschäfte
- Unternehmensverfahren
- Dokumentenbeschaffung
- Apostillen und Übersetzungen
Gerade im Kriegszustand ist dies für viele internationale Mandanten die praktikabelste Lösung.
Deutschsprachige Kanzlei für Notariat und notarielle Dienstleistungen Ukraine seit über 20 Jahren
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren internationale Mandanten bei notariellen Verfahren und Rechtsgeschäften in der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
- deutschsprachiger Betreuung direkt vor Ort in Kiew
- praktischer Erfahrung mit ukrainischen Notaren und Behörden
- Vollmachtsverfahren ohne persönliche Anreise
- Unterstützung bei Erbschaften und Immobiliengeschäften
- Apostillen und beeidigten Übersetzungen
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Weitere Informationen:
Notariat, Vollmachten und Rechtsberatung Ukraine
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