Aktualisiert: Mai 2026
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges und der Verhängung des Kriegsrechts gelten in der Ukraine umfangreiche Einschränkungen beim Grenzübertritt und der Ausreise ukrainischer Staatsangehöriger. Besonders betroffen sind Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren.
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren ukrainische und deutsche Mandanten bei migrationsrechtlichen, aufenthaltsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Ausreisefragen, Grenzübertritt und Wehrdienstrecht Ukraine.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Seit dem 24. Februar 2022 gelten in der Ukraine Kriegsrecht und Mobilisierungsmaßnahmen.
Grundsätzlich dürfen ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren die Ukraine derzeit nicht verlassen.
Von den Ausreisebeschränkungen grundsätzlich nicht betroffen sind insbesondere:
Gerade bei Männern im wehrpflichtigen Alter bestehen jedoch zahlreiche gesetzliche Ausnahmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Männer trotz Kriegsrechts ausreisen.
Dies betrifft insbesondere:
Entscheidend ist dabei regelmäßig die Vorlage vollständiger und formal korrekter Nachweise.
Gerade formale Fehler führen in der Praxis häufig zu Problemen beim Grenzübertritt.
Eine Ausreise kann insbesondere möglich sein bei:
Hierfür ist regelmäßig eine Entscheidung der militärärztlichen Kommission erforderlich.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Menschen mit Behinderungen der Gruppen I und II dürfen die Ukraine grundsätzlich verlassen.
Erforderlich sind insbesondere entsprechende Nachweise wie:
Auch Begleitpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit der betreuten Person ausreisen.
Dies betrifft insbesondere:
Gerade hier bestehen zahlreiche praktische Besonderheiten beim Grenzübertritt.
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.
Besondere Regelungen gelten für:
Je nach Situation können erforderlich sein:
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere internationale familienrechtliche Fälle und Ausreisen mit Kindern.
Viele Ausreisen stehen im Zusammenhang mit:
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten insbesondere bei:
Je nach persönlicher Situation können zahlreiche Unterlagen erforderlich sein.
Hierzu gehören insbesondere:
Gerade unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen häufig zu Problemen an der Grenze.
Für bestimmte Personengruppen wurden vereinfachte Grenzübertrittsverfahren eingeführt.
Dies betrifft insbesondere:
Die praktische Anwendung der Regelungen kann jedoch je nach Grenzübergang unterschiedlich ausfallen.
Viele Vorbereitungsmaßnahmen können vollständig per Vollmacht organisiert werden.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Gerade bei komplexen familiären oder migrationsrechtlichen Situationen ist professionelle Vorbereitung entscheidend.
Die gesetzlichen Regelungen ändern sich teilweise kurzfristig durch:
Gerade im Bereich Mobilisierung und Grenzübertritt sollte die aktuelle Rechtslage daher stets individuell geprüft werden.
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren ukrainische und deutsche Mandanten bei Ausreise-, Aufenthalts- und Migrationsfragen zwischen Deutschland und der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
Weitere Informationen:
Aufenthaltsrecht, Migration und Ausreise Ukraine
Hauptseite:
Ahrens & Schwarz – deutschsprachige Rechtsberatung Ukraine
„*“ zeigt erforderliche Felder an