Fachbeitrag 21.01.2024

Erbrecht in der Ukraine 2026 – Erbschaft, Immobilien, Testament und Erbschaftsannahme ohne persönliche Anreise


Erbrecht in der Ukraine 2026 – Erbschaft, Immobilien, Testament und Erbschaftsannahme ohne persönliche Anreise

Deutschsprachige Rechtsberatung für Erbrecht Ukraine, Nachlassabwicklung und Immobilienerbschaften

Aktualisiert: Mai 2026

Erbfälle mit Bezug zur Ukraine sind rechtlich und praktisch häufig erheblich komplexer als rein deutsche Nachlassverfahren. Dies gilt insbesondere bei:

  • Immobilien in der Ukraine
  • internationalen Erbfällen
  • deutsch-ukrainischen Familien
  • Testamenten
  • Erbschaftsannahme aus dem Ausland
  • Immobilienverkauf nach Erbschaft
  • steuerlichen Fragen
  • Register- und Notarverfahren

Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren internationale Erbfälle zwischen Deutschland und der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Erbrecht Ukraine, Immobilienerbschaften und Nachlassverfahren ohne persönliche Anreise.

Strukturierte Lösungen für komplexe Fälle in der Ukraine – aus einer Hand, auch ohne persönliche Anreise.

Welches Erbrecht gilt bei Immobilien in der Ukraine?

Bei Immobilien in der Ukraine gilt grundsätzlich ukrainisches Erbrecht.

Dies ergibt sich insbesondere aus:

  • dem ukrainischen Gesetz über das Internationale Privatrecht,
  • dem deutsch-sowjetischen Konsularvertrag von 1958,
  • ukrainischen Kollisionsnormen.

Entscheidend ist bei Immobilien regelmäßig der Ort, an dem sich die Immobilie befindet.

Das bedeutet:

  • Ukrainische Immobilien unterliegen grundsätzlich ukrainischem Erbrecht.
  • Deutsche Immobilien unterliegen grundsätzlich deutschem Erbrecht.

Gerade internationale Nachlassverfahren müssen daher häufig parallel in mehreren Ländern geführt werden.

Bewegliches Vermögen und internationales Erbrecht

Anders kann die Rechtslage bei:

  • Bankkonten
  • Geldvermögen
  • Unternehmensanteilen
  • Wertpapieren
  • sonstigem beweglichem Vermögen

sein.

Hier spielen insbesondere eine Rolle:

  • letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers
  • Staatsangehörigkeit
  • EU-Erbrechtsverordnung
  • Rechtswahl im Testament

Gerade bei deutsch-ukrainischen Erbfällen entstehen hier häufig komplexe internationale Fragestellungen.

Testament und Rechtswahl

Sowohl nach deutschem als auch nach ukrainischem Recht besteht grundsätzlich die Möglichkeit, durch Testament eine Rechtswahl vorzunehmen.

Nach der EU-Erbrechtsverordnung kann insbesondere bestimmt werden, dass:

  • das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers

Anwendung finden soll.

Auch ukrainisches Recht kennt entsprechende Möglichkeiten.

Gerade bei internationalen Vermögensstrukturen empfiehlt sich häufig eine frühzeitige testamentarische Gestaltung.

Gesetzliche Erbfolge in der Ukraine

Das ukrainische Erbrecht unterscheidet – ähnlich wie das deutsche Recht – zwischen:

  • gesetzlicher Erbfolge
  • testamentarischer Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge erfolgt in mehreren Ordnungen.

Zur ersten Ordnung gehören insbesondere:

  • Kinder
  • Ehegatte
  • Eltern des Erblassers

Erben einer höheren Ordnung schließen regelmäßig niedrigere Ordnungen aus.

Testament in der Ukraine

Ein Testament kann grundsätzlich notariell errichtet werden.

Darüber hinaus erkennt das ukrainische Recht unter bestimmten Voraussetzungen auch:

  • Testamente aus Deutschland,
  • ausländische Testamente,
  • gemeinschaftliche Testamente

an.

Gerade bei internationalen Familienverhältnissen sollte die Gestaltung jedoch sorgfältig geprüft werden.

Pflichtteil nach ukrainischem Erbrecht

Das ukrainische Pflichtteilsrecht unterscheidet sich teilweise erheblich vom deutschen Recht.

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:

  • minderjährige Kinder
  • arbeitsunfähige Kinder
  • arbeitsunfähige Eltern
  • arbeitsunfähiger Ehegatte

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Besonderheiten bei Ehegatten und Güterrecht

Nach ukrainischem Recht gilt grundsätzlich:

  • während der Ehe erworbenes Vermögen als gemeinschaftliches Eigentum.

Zum Nachlass gehört daher häufig nur der Anteil des verstorbenen Ehegatten.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.

Gerade dies spielt bei:

  • Immobilien
  • Bankvermögen
  • Unternehmensanteilen

eine wichtige Rolle.

Erbschaftsannahme in der Ukraine

Anders als in Deutschland geht die Erbschaft in der Ukraine nicht automatisch auf den Erben über.

Die Erbschaft muss grundsätzlich:

  • ausdrücklich angenommen,
  • notariell erklärt

werden.

Die gesetzliche Frist beträgt regelmäßig:

  • sechs Monate ab dem Erbfall.

Wird die Frist versäumt, entstehen häufig erhebliche Probleme.

Erbschaftsannahme ohne persönliche Anreise

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei:

  • Erbschaftsannahme ohne Reise in die Ukraine
  • Vollmachtsverfahren
  • notarielle Erklärungen in Deutschland
  • Nachlassverfahren aus dem Ausland

Unsere Mandanten müssen für die Annahme der Erbschaft häufig nicht persönlich in die Ukraine reisen.

Die Erklärung kann regelmäßig:

  • vor deutschen Notaren,
  • mit Apostille und Übersetzung

vorbereitet werden.

Ukrainischer Erbschein

Nach Annahme der Erbschaft wird in der Ukraine ein:

  • Erbschein
  • Nachlasszeugnis

durch einen ukrainischen Notar ausgestellt.

Zuständig ist regelmäßig das Notariat:

  • am letzten Wohnsitz des Erblassers,
  • oder am Ort der Immobilie.

Unsere Kanzlei organisiert die vollständige Nachlassabwicklung direkt vor Ort in der Ukraine.

Immobilienerbschaften in der Ukraine

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei:

  • Wohnungen
  • Häusern
  • Grundstücken
  • Gewerbeimmobilien
  • Nachlassimmobilien

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Umregistrierung von Immobilien
  • Registereintragungen
  • notarielle Verfahren
  • Verkauf geerbter Immobilien
  • Vermögensübertragung
  • steuerliche Fragen

Viele Verfahren können vollständig per Vollmacht durchgeführt werden.

Verkauf geerbter Immobilien ohne Anreise

Unsere Kanzlei begleitet Erben auch bei:

  • Immobilienverkauf Ukraine
  • Verkaufsabwicklung
  • Geldtransfer
  • Devisenvorschriften
  • steuerlicher Optimierung
  • Auszahlung ins Ausland

Gerade Erben aus Deutschland profitieren davon, dass keine persönliche Reise in die Ukraine erforderlich ist.

Erbschaftssteuer Ukraine

Das ukrainische Erbschaftssteuerrecht unterscheidet nach:

  • Verwandtschaftsgrad
  • steuerlichem Wohnsitz
  • Staatsangehörigkeit

Für nahe Angehörige bestehen teilweise erhebliche steuerliche Vorteile.

Gerade internationale Erbfälle sollten steuerlich sorgfältig geprüft werden.

Unsere Leistungen im ukrainischen Erbrecht

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Erbrecht Ukraine
  • internationale Erbfälle
  • Erbschaftsannahme ohne Anreise
  • Testament und Nachlassplanung
  • ukrainische Erbscheine
  • Immobilienerbschaften
  • Umregistrierung von Immobilien
  • Verkauf geerbter Immobilien
  • Vollmachtsverfahren
  • Apostillen und Übersetzungen
  • Nachlassabwicklung in Deutschland und der Ukraine

Über 20 Jahre praktische Erfahrung im ukrainischen Erbrecht

Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsch-ukrainische Erbfälle und Nachlassverfahren.

Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:

  • deutschsprachiger Betreuung direkt vor Ort in Kiew
  • Erbschaftsannahme ohne persönliche Anreise
  • praktischer Erfahrung mit ukrainischen Notaren und Registern
  • Vollmachtsverfahren aus Deutschland
  • Komplettlösungen aus einer Hand
  • Apostillen und beeidigten Übersetzungen
  • Immobilienverkauf und Nachlassabwicklung

Weitere Informationen:
Erbrecht Ukraine – Erbschaft und Immobilien ohne persönliche Anreise

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