Fachbeitrag 11.10.2025

Immobilienkauf Slowakei – WIEDERMANN & PARTNERS


Der Immobilienerwerb in der Slowakei ist für ausländische Staatsbürger grundsätzlich möglich und relativ unkompliziert geregelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person einen offiziellen Aufenthaltstitel in der Slowakei besitzt oder nicht. Ausländer dürfen eine Vielzahl von Immobilienarten erwerben – dazu zählen etwa Wohnungen, Einfamilienhäuser, Garagen, Gärten, Baugrundstücke sowie andere bauliche Anlagen, die fest mit dem Boden verbunden sind. Allerdings bestehen gewisse gesetzliche Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf landwirtschaftliche Grundstücke. Der Erwerb solcher Flächen ist jenen Personen untersagt, deren Heimatstaat slowakischen Staatsbürgern oder in der Slowakei ansässigen natürlichen bzw. juristischen Personen nicht ebenfalls das Eigentumsrecht an landwirtschaftlichen Grundstücken gewährt.

Trotz dieser Einschränkung gibt es auch Ausnahmen: So sind Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder Staaten, mit denen die Slowakei ein entsprechendes internationales Abkommen abgeschlossen hat, vom Verbot des Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen nicht betroffen. Ebenfalls ausgenommen ist der Erwerb durch Erbschaft.

Es ist wichtig zu betonen, dass der bloße Erwerb einer Immobilie in der Slowakei keinerlei Aufenthaltsrecht mit sich bringt. Auch wenn ein Ausländer rechtmäßig Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung wird, erwirbt er damit nicht automatisch das Recht, sich dauerhaft oder temporär auf dem Staatsgebiet aufzuhalten. Das Aufenthaltsrecht wird unabhängig vom Eigentum an Immobilien geregelt.

Der Prozess des Immobilienkaufs beginnt mit der Auswahl einer geeigneten Immobilie. Nach erfolgreicher Auswahl wird ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen. Dieser Vertrag muss in schriftlicher Form vorliegen und bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben enthalten. Falls sich der Käufer (oder Verkäufer) im Ausland aufhält, kann der Vertrag auch außerhalb der Slowakei unterzeichnet werden, sofern alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, oder er kann auf dem Gebiet der Slowakei von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet werden.

Da die Erstellung eines rechtlich einwandfreien Kaufvertrags komplex sein kann, wird dringend empfohlen, hierfür professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt übernimmt unter anderem die Überprüfung der Identität der Vertragsparteien, achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und stellt sicher, dass der Vertrag nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt.
Auch ein Notar bietet umfassenden Service im Zusammenhang mit der Erstellung des Kaufvertrags und der Durchführung des Eigentumsübergangs. Darüber hinaus kann der Notar auch als Treuhänder fungieren und den Kaufpreis in einer notariellen Verwahrung (sog. Notaranderkonto) halten, bis die im Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Diese Vorgehensweise schafft zusätzliche Sicherheit für beide Parteien, insbesondere beim Eigentumsübergang.

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Der rechtliche Eigentumserwerb erfolgt in der Slowakei nicht durch den bloßen Abschluss des Kaufvertrags, sondern erst durch die Eintragung ins Kataster. Das Kataster der Slowakei ist ein staatliches Register, in dem alle Immobilien, ihre geometrischen Daten sowie die dazugehörigen Eigentums- und Nutzungsrechte verzeichnet sind.

Im Zusammenhang mit dem Eintragungsverfahren fallen verschiedene Verwaltungsgebühren an. Ein regulärer Antrag kostet derzeit 100,- EUR, während bei elektronischer Einreichung nur 50 EUR Euro zu zahlen sind. Wer das Verfahren beschleunigen möchte, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen: In diesem Fall beträgt die Gebühr 300,- EUR bei persönlicher Einreichung bzw. 150,- EUR bei elektronischer Übermittlung.

Als Fazit lässt sich sagen, dass der Erwerb von Immobilien in der Slowakei für ausländische Staatsbürger rechtlich zulässig und gut geregelt ist. Auch wenn gewisse Einschränkungen, vor allem bei landwirtschaftlichen Grundstücken, bestehen, können EU-Bürger und Staatsangehörige vergleichbar behandelter Länder problemlos Immobilien erwerben. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und professionelle Begleitung durch einen Anwalt oder Notar ist dringend anzuraten, um unerwartete rechtliche oder finanzielle Risiken zu vermeiden.

JUDr. Eva Priehodová - rechtsanwalt.com

JUDr. Eva Priehodová

Banská Bystrica
  • Handelsrecht,
  • Gesellschaftsrecht
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JUDr. Eva Priehodová

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