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Fachbeitrag 22.07.2021

Erbschaft in Polen


Stellen Sie sich vor, Sie haben von einem Gericht erfahren, dass Sie Erbe eines Hauses oder von Grund und Boden in Polen sind, aber die Eigentumsverhältnisse müssten noch genau geklärt werden. Fürchten Sie sich nicht vor lästigen Formalitäten, denn das Erbe kann sich lohnen. Wir helfen Ihnen! 

Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis

Als erstes brauchen Sie für den Nachlass in Polen ein Europäisches Nachlasszeugnis. Das ist ein Erbschein, der seit 2015 in allen EU-Staaten gilt, also sowohl den Nachlass in Deutschland als auch in Polen umfasst. Für Erbschaften vor 2015 musste man in jedem Land einen gesonderten Erbschein beantragen. Das Europäische Nachlasszeugnis beantragen Sie bei dem Gericht, das für den letzten gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblasser zuständig ist. Das kann demnach ein Gericht in Deutschland oder in Polen sein. Wir haben in solchen Fällen sehr oft geholfen.

Es kann allerdings aus steuerlichen Gründen auch günstiger sein, trotzdem für jedes  Land einen gesonderten Erbschein zu beantragen. Auch das können wir für Sie prüfen.

Staatsbürgerschaft oder letzter gewöhnlicher Aufenthalt 

Häufig stellt sich im Erbscheinverfahren heraus, dass der Erblasser sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsbürgerschaft besessen hat (Doppelstaatler). Dann gilt für den Nachlass das Erbrecht desjenigen Landes, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt , d. h. seinen letzten Wohnsitz hatte. das Erbe physisch befindet. Also für das Haus oder das Grundstück in Polen wird dann die Erbfolge nach dem polnischen Recht bestimmt, während die Teile des Erbes, die sich in Deutschland befinden, nach dem deutschen Recht vererbt werden.

Und da gibt es schon einige Unterschiede bei der Erbfolge. In Deutschland erbt z. B. die Ehefrau des Erblasser die eine  Hälfte des Nachlasses und alle Kinder zusammen erben die andere Hälfte.   In Polen wird dagegen der gesamte Nachlass zu gleichen Teilen unter allen Erben aufgeteilt. Deswegen ist die Klärung der Staatsangehörigkeit des Erblassers nicht ohne Bedeutung.

Erbschaft ausschlagen

Falls es sich herausstellt, dass das Erbe den Aufwand nicht lohnt oder Ihnen nur Schulden aufbürden würde, sollten Sie das Erbe ausschlagen. Sie haben dafür  nach deutschen Recht sechs Wochen und nach polnischem Recht sechs Monate Zeit, gerechnet vom Tag, an dem Sie Kenntnis von der Erbschaft erhalten haben.

Immobilien ins Grundbuch eintragen lassen? 

Wenn die Verteilung des Nachlasses geklärt und in Form des Nachlasszeugnisses oder der Erbscheine gerichtlich bestätigt ist, muss bei Immobilien der Eigentümerwechsel ins Grundbuch eingetragen werden. In Deutschland ist das zwingend erforderlich, in Polen nicht. Allerdings können Sie eine Immobilie in Polen nicht verkaufen, wenn Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Dr. Jacek Franek, eine Nachricht.

Immobilien verkaufen

Den Verkauf können Sie einem ortsansässigen Makler überlassen. Er kennt sich mit der Nachfrage und den Preisen am besten aus. Er bekommt seine Provision in der Regel erst im Erfolgsfall. Wir können Ihnen gerne einen unserer erfahrenen und zuverlässigen Immobilienmakler vermitteln mit denen wir seit vielen Jahren zusammenarbeiten und die für Sie einen passenden Käufer finden.

Anders als in Deutschland ist in Polen für die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung die notarielle Beglaubigung des erfolgten Abschlusses des Kaufvertrages ausreichend. Der Eigentümerwechsel ist sofort nach Abschluss des Vertrages wirksam, auch ohne die Eintragung ins Grundbuch. Sie ist nur für den Käufer von Bedeutung, falls er das Erworbene weiterverkaufen will.  Das ist alles.

Wir sind für Sie da!

Meine Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf alle Formen rechtlicher Angelegenheiten zwischen natürlichen und  Personen aus Deutschland und Polen spezialisiert.  Lassen Sie sich von uns beraten und nutzen Sie unsere Erfahrung sowie die unsere Kenntnisse der deutschen und polnischen Sprache.

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Dr. Jacek Franek
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