Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Im Handelsrecht berät und vertritt Herr Franek in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder Abfindungen und Provisionen von Handelsvertretern oder Maklern – oder er treibt einfach nur Ihre Außenstände schnell und kosteneffizient ein. Er vertritt und berät deutsche Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft (StG) in Polen, wobei er insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte beachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung einer Gesellschaft (Nachfolgeregelung) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der engagierte Jurist seinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek Ihr Unternehmen in Polen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung, aber auch in der Krise und Insolvenz. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung, Restrukturierung, Liquidation und Kapitalerhöhung.
Erbrecht
Im grenzüberschreitenden Erbrecht (Deutschland/Polen) ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ebenfalls vielfältig. Zunächst steht selbstverständlich die Beratung nach Eintritt eines Erbfalls im Vordergrund. Dabei geht es sehr häufig um die Fragen, wer Erbe mit welcher Erbquote ist, wie eine lebzeitige Schenkung des Erblassers zu berücksichtigen und wie ein eventuell vorhandenes Testament oder ein Erbvertrag auszulegen ist. Des Weiteren sollte jeder, der meint, als Erbe berufen zu sein, den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder die sonst vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Nur wer sich insoweit über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen. Auch die Führung von Pflichtteilsprozessen und die praktische, außergerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen gehören zur Praxis des Rechtsanwalts. Dabei sollte beachtet werden, dass es schon wenige Jahre nach dem Erbfall zu spät sein kann, einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek angezeigt.
Baurecht
Im Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit ist im Baurecht auch der klassische Werkvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten). Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Franek nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Architektenrecht
Einen weiteren Schwerpunkt stellen das Architektenrecht und das Ingenieurrecht dar. Hier berät und vertritt Herr Franek Architekten, Ingenieure und Bauherren. Im Rahmen der Vertragsgestaltung ist unter anderem der Umfang der geschuldeten Leistungen zu regeln. In Bezug auf das Honorar entsteht zwischen den Parteien häufig Streit über die Frage, ob die Forderung des Architekten oder Ingenieurs der Höhe nach begründet ist: Sind Mindestsatz, Mittelsatz oder Höchstsatz berechtigt, welche Honorarzone ist einschlägig, welche Leistungsphasen wurden erbracht, ist ein Umbauzuschlag berechtigt, wie sind Nebenkosten abzurechnen, liegen besondere Leistungen vor, welche zusätzlich zu vergüten sind? Das Tätigkeitsfeld umfasst aber auch Honorarfragen wie Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung sowie die Gültigkeit von Honorarvereinbarungen, Bindung des Architekten und Ingenieurs an die Schlussrechnung. Häufig ist aber schon grundsätzlich streitig, ob ein vergütungspflichtiger Auftrag überhaupt wurde.
Haftungsrecht
Ein wesentlicher Punkt des Architekten- und Ingenieurrechts ist schließlich das Haftungsrecht. Häufig macht der Bauherr gegenüber dem haftpflichtversicherten Architekten einen Schadensersatzanspruch geltend. Derartige Schadensersatzansprüche bestehen nicht erst dann, wenn sich ein Mangel der Architektenleistung bereits im Bauwerk realisiert hat. Streitpunkte sind hier insbesondere Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Fehler in der Bauüberwachung (Überwachungsmängel, Koordinierungsmängel), Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten.
Forderungseinzug (Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso)
Jacek Franek steht Ihnen beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Falls Ihr Kunde nicht zahlt, wird immer auch Ihre eigene Liquidität beansprucht. Er setzt Ihre Forderung durch und macht sie gegebenenfalls gerichtlich geltend. Von hier aus wird das Mahnverfahren weitergeführt und bei Bedarf ein gerichtlicher Mahnbescheid zur Durchsetzung Ihrer Interessen beantragt. Sobald ein Titel vorliegt, kann auch die Zwangsvollstreckung über den Rechtsanwalt erfolgen. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung, sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.
Allgemeines Zivilrecht
Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen internationales Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Auch das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Die Verträge, die der Jurist für Sie prüft oder entwickelt, sind Ehevertrag, Arbeitsvertrag und Kaufvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.