Aktualisiert: Mai 2026
Seit Beginn des Kriegsrechts in der Ukraine wurden zahlreiche Sonderregelungen für ukrainische Reisepässe und Auslandsdokumente eingeführt. Gerade ukrainische Staatsangehörige im Ausland stehen häufig vor praktischen Problemen bei:
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren ukrainische Staatsangehörige in Deutschland und Europa bei Pass-, Aufenthalts- und Konsularfragen und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für ukrainische Dokumentenverfahren und Migrationsfragen.
Seit dem 01. März 2022 können ukrainische Reisepässe für Auslandsreisen unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die entsprechenden Sonderregelungen wurden im Zusammenhang mit:
eingeführt.
Die Verlängerung erfolgt insbesondere durch:
Auch während des Kriegszustandes können neue ukrainische Reisepässe beantragt werden.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Gerade ukrainische Staatsangehörige im Ausland benötigen häufig schnelle und praktische Lösungen.
Für die Beantragung und Abholung biometrischer ukrainischer Reisepässe ist regelmäßig die persönliche Anwesenheit erforderlich.
Dies betrifft insbesondere:
Der Wohnsitz oder die ukrainische Meldeadresse spielen dabei häufig keine entscheidende Rolle.
Je nach persönlicher Situation werden regelmäßig folgende Unterlagen benötigt:
In Einzelfällen können zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
Gerade formale Fehler führen häufig zu Verzögerungen.
Im Rahmen der Sonderregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen:
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in die Reisepässe der Eltern oder gesetzlichen Vertreter eingetragen werden.
Dies dient insbesondere der:
Viele ukrainische Staatsangehörige müssen für Passangelegenheiten nicht zwingend in die Ukraine reisen.
Passverfahren können häufig auch durchgeführt werden über:
Dies betrifft insbesondere:
Nach einer internationalen Eheschließung müssen ukrainische Dokumente häufig angepasst werden.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Viele Passverfahren stehen in Zusammenhang mit:
Gerade ukrainische Staatsangehörige in Deutschland benötigen häufig Unterstützung bei mehreren parallel laufenden Verfahren.
Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten insbesondere bei:
Gerade im Kriegszustand sind schnelle Termine und funktionierende Abläufe häufig entscheidend.
Abgelaufene oder fehlerhafte ukrainische Reisepässe können erhebliche Probleme verursachen bei:
Deshalb sollten Passfragen frühzeitig geklärt werden.
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren ukrainische Staatsangehörige bei Konsular-, Aufenthalts- und Dokumentenverfahren zwischen Deutschland und der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
Weitere Informationen:
Aufenthaltsrecht, Konsularfragen und ukrainische Dokumentenverfahren
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Ahrens & Schwarz – deutschsprachige Rechtsberatung Ukraine
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