Anwaltsblog 11.10.2019 Christian Schebitz

AZK 2019 – Blockchain Update von Florian Glatz

RA Florian Glatz bringt uns auf den aktuellen Stand in Sachen Blockchain.

Die Bundesregierung wird innovative Blockchainlösungen prüfen.

Und tatsächlich wurde kürzlich eine  Blockchain-Strategie der Bundesregierung veröffentlicht.

In das BGB wird ein Zusatz beschlossen werden, der besagt, dass Sachenrecht auf eine nichtkörperliche Sache angewendet werden kann.

  • Digitale Wertpapiere
    Das ist eine Revolution. Die Wertpapiere werden als Krypto-Token gehalten. Diese liegen auf einer Blockchain. Dieses Gesetz soll weltweit als Flagship Invention gelten, für Deutschland als führenden Marktplatz. Die Vorteile liegen in der Eigenverwahrung, der Disintermediation, Kosteneinsparung, Echtzeit, Globaler Vertrieb. Börsen und Banken braucht man dafür nicht mehr.
  • Man überlegt den Euro auf die Blockchain zu legen, gewissermassen ein “Wallet der Bürger”. Die Bundesbank meinte dazu, es gäbe dann einen Bankrun. Der digitale Euro wäre nämlich nicht gegen Insolvenzausfall bei Bankenkrisen geschützt.
  • Digitale Kapitalgesellschaften (dGmbH)
  • Urkundenqualität von Blockchain-Transaktionen i.S.d. ZPO
  • Zeugnisbeglaubigung auf der Blockchain
  • Urheberrechtsregister auf der Blockchain
  • Digitale Identität (leider kaum Fortschritte)

Decentralized Autonomous Organizations (DAO) enstehen dadurch!

Zusätzlich kommt die Blockchain in die Verwaltung mi folgenden Punkten:

  • Digitale Register Vollmachtsregister und Vorsorgeregister
  • Bundesblockchain
  • One Only (Daten werden nur einmal erhoben)
  • Digitale Indentität

European Blockkchain Partnership

  • Europäische Verwaltungsblockchain

Die Börse Stuttgart wird zum Kryptohandelsplatz (Bison).

Und Facebook wird mit Libra eine eigene Kryptowährung geben. Es wird der größte Produktrollout, den es bei Facebook je gab.

 

 

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