Rechtsnews 01.08.2022 Alex Clodo

Anspruch auf Ladestation für E-Autos?

In Deutschland werden immer mehr Hybrid- oder Elektrofahrzeuge verkauft. Egal, ob es aufgrund des Klimawandels ist oder der attraktiven Prämien, die der Staat zur Verfügung stellt. Diese Fahrzeuge benötigen jedoch – wie „normale“ Autos auch – eine Tank- bzw. Ladesäule. Im Beitrag wird die Frage geklärt, ob E-Auto Besitzer auch einen Anspruch auf den Anschluss einer Ladestation für ihre Autos auf öffentlichen Straßen besitzen.

Kläger will Ladestation für E-Autos

Welcher Sachverhalt lag dem Fall zugrunde? Der Kläger hatte bei der Stadt Oberursel eine Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt, um seine E-Autos unmittelbar von seinem Grundstück im öffentlichen Straßenraum aufladen zu können. Dazu sollte für den drei bis sechs Stunden andauernden Ladevorgang Kabelbrücken mit einer Höhe von maximal 4,3 cm die am Boden liegenden Elektroleitungen abdecken.

Diesen Wunsch lehnten die Behörden der Stadt Oberursel jedoch ab. Sie begründeten dies damit, dass durch die entstehenden Stolperfallen der störungsfreie Gemeingebrauch für die Fußgänger nicht mehr gewährleistet sei. Daraufhin erhob der Mann Klage. Die Klage begründete er im Wesentlichen damit, dass die mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen versehenen Kabelbrücken keine Gefahr für den Fußgängerverkehr darstellt. Da auch in der Stadt selbst kaum Ladesäulen vorhanden sind, kann er seine Autos auch nicht aufladen. Aspekte des Klimaschutzes und der angestrebten Mobilitätswende würden überhaupt nicht berücksichtigt.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Gefahren für Personen durch Kabelleitungen

Wie entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt im vorliegenden Fall? Das Gericht wies die Klage ab, da es keine rechtlichen Bedenken an der Entscheidung hat. Grundlage für eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis sei § 16 Abs. 1 des Hessischen Straßengesetzes. Nach Ansicht des Gerichts räumt die Vorschrift der Kommune ein Ermessen ein, weshalb grundsätzlich kein gebundener Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis geltend gemacht werden kann. Daher beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle nur auf die Prüfung, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden. Dies sei vorliegend der Fall.

Es habe sich insbesondere die Stadt Oberursel allein an straßenbezogenen Gesichtspunkten orientiert und damit die Sicherheit des Straßenverkehrs einbezogen. Durch die Verlegung einer Kabelbrücke auf dem Gehweg entstehen besondere Gefahren für Personen mit Gehbehinderung. Außerdem stellt die Brücke auch ein Hindernis für Rollstuhlfahrer oder Rollatorfahrer dar. Daher sind die öffentlichen Belangen höher zu werten als das private Interesse des Klägers.

Weiterhin erfordert auch das Staatsschutzziel des Klimaschutzes keine andere Entscheidung. Nach Ansicht der Richter legt die Entscheidung des BVerfG zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlage dar, dass Art. 20a GG keine subjektiven Rechte einzelner begründe. Die Gesichtspunkte des Klimaschutzes sind nicht im Rahmen einer Ermessensentscheidung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu berücksichtigen.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Grünes Licht an der Ampel!

Pilotprojekt in Köln – Bezahlen der „Knöllchen“

Falschaussage bei Blitzerbild

Quelle:

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.02.2022 – 12 K 540/21.F

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€