Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 28.02.2022 Alex Clodo

Änderungen im März

Der März steht kurz vor der Tür. Neben den schrecklichen Nachrichten aus der Ukraine ergehen aber auch in Deutschland neue Regelungen. Der Beitrag stellt Ihnen die wichtigsten Neuerungen dar. Egal, ob Impfpflicht, kürzere Kündigungsfristen oder neue Regelungen zur Corona-Pandemie werden hier dargestellt.

Neue Corona-Regeln

Welche neuen Corona-Regeln treten in Kraft? Ab 04.03. gelten neue Regeln in Gastronomie, Hotels, Clubs und bei Großveranstaltungen. Aufgrund der abschwächenden Infektionszahlen haben Bund und Länder beschlossen neue Lockerungen einzuführen. Diese gelten aber nur so lange, bis die Krankenhäuser weiter stabil und nicht überlastet werden.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Clubs: Diskotheken und Clubs dürfen unter 2G+ Bedingungen wieder öffnen. Daher ist das Party machen wieder möglich. Daher gilt: Jeder Clubbesucher muss künftig also dreifach geimpft sein oder als doppelt Geimpfter oder Genesener einen negativen Test vorweisen.
  • Gastro: Bisher galt dort die 2G+ Regelung. Künftig reicht jedoch auch 3G. Daher ist auch Ungeimpften und nicht vollständig Geimpften wieder gestattet, Hotels und Gastronomien zu besuchen. Allerdings mit einem negativen Testergebnis.
  • Reisen: Zudem sollen vor den Osterferien die Reiseregeln gelockert werden. Laut einem Änderungsentwurf sollen Länder nur noch dann als Hochrisikogebiete gelten, wenn dort eine Corona-Mutante, die gefährlicher als Omikron, bekannt ist.

Impfpflicht für Pflegekräfte

Nach hitzigen Diskussionen im Bundestag kommt es ab dem 15.03.2022 in der Pflegebranche zu einer Impfpflicht gegen das Corona-Virus. Das heißt für alle Pflegekräfte, dass diese eine abgeschlossene Impfung, eine Genesung oder ein ärztliches Attest über die Nicht-Impfbarkeit vorweisen müssen. Daher müssen Angestellte in Pflegeheimen, Arztpraxen und Tageskliniken einen Nachweis vorlegen.

Hecke schneiden verboten

Die Deutschen nehmen es mit dem Hecken schneiden immer ganz genau. Die Nachbarn sind nicht immer mit dem Heckenschnitt oder der Größe zufrieden. Aber was gilt ab dem 01.03.? Ab Beginn des Märzes ist es verboten Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze laut Bundesnaturschutzgesetz zu schneiden. Grund dafür ist dass diese einen wichtigen Lebensraum für Vögel darstellen. Es sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen erlaubt.

Kündigungsfristen fürs Handy

Weiterhin gibt es auch Neuerungen bei den Kündigungsfristen beim Handyvertrag. Durch das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge, welches ab 01.03.2022 in Kraft tritt gilt nun, das ein Laufzeitvertrag vom Handy auch noch einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden kann. Sollten Sie die Frist verpassen, verlängert der Vertrag sich nur noch um einen Monat, nicht mehr um ein Jahr.

Kurzarbeit

Wie sieht es mit der Kurzarbeit aus? Der Bundestag hat viele Regeln für die Kurzarbeit verlängert. Zwei treten nun jedoch außer Kraft. Zum einen wird den Arbeitgebern nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden ist. Zum anderen fallen Zeitarbeiter aus der Regelung der Kurzarbeit raus.

Corona-Bonus-Zahlungen

Bis zum 31.03.2022 haben Unternehmen noch die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus auszuzahlen. Der Bonus darf jedoch nicht höher als 1.500 Euro sein. Dafür ist jedoch Voraussetzung, dass sie den Bonus zusätzlich zum Arbeitslohn bekommen.

Telefonische Krankschreibung?

Wie sieht es mit telefonischen Krankschreibungen aus? Diese sind noch bis zum 31.03.2022 befristet, dürfen aber verlängert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Regelung neu eingeführt, damit Arztpraxen entlastet und Kontakte reduziert werden können. Daher sind noch Krankschreibungen bis zu sieben Tagen auf diesem Weg möglich.

Neue Kennzeichen für Roller

Zu guter Letzt gibt es auch Neuigkeiten für Rollerfahrer. Roller-, Mofa-, Moped-, E-Scooter, S-Pedelecs- oder Quadsfahrer müssen ab März mit einem grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Kennzeichen sind ab dann nicht mehr gültig. Sollten Sie es trotzdem riskieren, machen Sie sich strafbar und genießen außerdem keinen Versicherungsschutz mehr.

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