Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Schadensersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung

Schadensersatz bei ungerechtfertigter Abmahnung

Wer einen Konkurrenten unberechtigt wegen eines angeblichen Verstoßes gegen ein Kennzeichenrecht abmahnt, ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dem Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet, der beispielsweise durch Umsatzeinbußen infolge einerwegen der Rechtsunsicherheit vorübergehenden Vertriebseinstellung entstanden ist.

Beschluss des BGH vom 15.07.2005

GSZ 1/4

Pressemitteilung des BGH

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