Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Sparbuch besitzt Beweiskraft

Sparbuch besitzt Beweiskraft

Wird ein Sparbuch mit einem darin eingetragenen Guthaben vorgelegt, ist die kontoführende Bank verpflichtet, das ausgewiesene Guthaben auszubezahlen. Behauptet die Bank, das Guthaben sei durch eine frühere Auszahlung bereits erloschen, ist sie hierfür beweispflichtig, wobei an die Beweisführung strenge Anforderungen zu stellen sind.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln reicht es nicht aus, wenn das Kreditinstitut den Nachweis durch Vorlage bankinterner Unterlagen führt. Vielmehr wäre der Beweis nur durch Vorlage eines vom Inhaber des Sparbuchs unterzeichneten überweisungsauftrages zu erbringen.

Urteil des OLG Köln vom 20.04.2000
1 U 107/99

MDR 2000, 961

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€