Rechtsnews 24.04.2023 Manuela Frank

Ist Risikoaufklärung über Blutspende nötig?

Gesundheitliche Schäden nach einer Blutspende

Nächstenliebe und Solidarität sind in der heutigen Zeit notwendige Verhaltensweisen, um gemeinsam durch schwierige Zeiten zu kommen. Um kranken Mitmenschen zu helfen, entschließen sich daher immer mehr Menschen, Blut zu spenden. Ein harmloser Pieks in die Armbeuge und das Blut ist schnell entnommen. Danach macht sich ein wohliges Gefühl in der Magengegend breit, denn man weiß, dass man gerade eine selbstlose Tat vollbracht hat. Dieses Gefühl kann jedoch schnell verfliegen, wenn nach der Blutspende plötzlich schwere gesundheitliche Probleme auftreten.

Ob dann der gute Wille für die Allgemeinheit wieder zur Blutspende führt, ist fraglich. Auch wenn solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur selten auftreten, könnte eine solche Situation vermieden werden, wenn der Spender im Vorfeld umfassend über die Risiken aufgeklärt wird. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit eine Risikoaufklärung bei der Blutentnahme erforderlich ist. Kann bei mangelnder Aufklärung Schadenersatz verlangt werden? Genau mit einem solchen Fall hatte sich der Bundesgerichtshof im Jahr 2006 zu befassen.

Traumatisierung des Hautnervs

Der Kläger war Blutspender und erlitt durch den Einstich der Kanüle eine „Traumatisierung des Hautnervs am linken Unterarm“, weshalb er seither unter chronischen neuropathischen Schmerzen leidet. Eine solche Traumatisierung kann bei einer Blutspende durchaus vorkommen, ist aber sehr selten. Der Kläger musste regelmäßig Schmerzmittel einnehmen, die jedoch die Schmerzen im linken Arm nicht linderten.

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Eine vollständige Heilung sei nahezu ausgeschlossen. Durch die ständige Einnahme von Schmerzmitteln könne der Kläger seinen Beruf als Polizeibeamter nur noch halbtags ausüben. Über mögliche Risiken einer Blutentnahme sei er nicht aufgeklärt worden. Aus diesem Grund verlangt er von dem Blutspendedienst Schadensersatz, Schmerzensgeld sowie die Verpflichtung zum Ersatz etwaiger weiterer Schäden.

BGH gibt Vorinstanz Recht: Risikoaufklärung über Blutspende ist nötig

Das Landgericht wies die Klage zunächst ab. Auf die Berufung gab das Oberlandesgericht der Klage statt. Der Bundesgerichtshof bestätigte „die vom Oberlandesgericht an die Risikoaufklärung vor einer Blutspende angelegten Maßstäbe“.

Dem Patienten müsse zumindest eine allgemeine Vorstellung vom Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt werden. Gerade der fremdnützige Blutspender müsse daher über jedes Risiko aufgeklärt werden, damit er abwägen könne, ob er bereit sei, eine gesundheitliche Beeinträchtigung in Kauf zu nehmen, um der Allgemeinheit zu helfen.

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Quellen:

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2006

Urteil vom 14.03.2006 BGH VI ZR 279/04

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