Mit dem 01.01.2008 tritt das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, einer neuen sozialen Realität gerecht zu werden. So sollen Kinder ungeachtet der Frage, ob es sich um eheliche oder uneheliche Kinder handelt, in Fragen des Unterhalts stets gleich behandelt werden. Veränderungen gibt es ebenfalls beim Unterhalt erziehender Elternteile. Auch hier steht das Wohl des Kindes im Vordergrund. Daher haben Elternteile, die Kinder betreuen, Anspruch auf Unterhalt im sog. 2. Rang. Dieser Rang ist unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.
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