Der zweite Korb des Urheberrechts tritt mit dem 1.1.2008 in Kraft. Dieses zweite Gesetz nach dem „ersten Korb“, der bereits 2003 in Kraft trat, komplettiert damit die Urheberrechtsreform. Damit soll ein Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber, der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in geschaffen werden. Die Reform ist durch die vier Kernpunkte Privatkopie, Pauschalvergütung, unbekannte Nutzungsarten und Schranken für Wissenschaft und Forschung gekennzeichnet.
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