Der BGH bestätigte die Rechtskraft der Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen vorsätzlicher Marktmanipulation. Der Vorstandssprecher habe am 20.07.2007 eine Pressemitteilung veranlasst. In dieser wurde der Eindruck erweckt, dass die Subprime-Krise praktisch keine Auswirkungen für die Firma habe und von den angekündigten Neubewertungen einer Ratingagentur „seien sie lediglich mit einem einstelligen Millionenbetrag betroffen“. Daraufhin stieg die Aktie der IKB um ca 1,9 %. In den folgen Tagen geriet die IKB AG in Zahlungsschwierigkeiten, die nur noch mit staatlicher Hilfe vermieden werden konnten. Der BGH stellte fest, dass die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ohne Rechtsfehler ergangen ist. Die weiteren zahlreichen Verfahrensrügen blieben ohne Erfolg. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 1.08.2011
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