Rechtsnews 22.11.2011 Manuela Frank

Neuverhandlung im Korruptionsfall der KWL

Ein ehemaliger Geschäftsführer H. der KWL (Kommunale Wasserwerke Leipzig) wurde vom Landgericht Leipzig zu knapp fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, da er sich der Steuerhinterziehung, der Untreue, der Bilanzfälschung und der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat. Weiterhin wurden die zwei Mitbeklagten  zu jeweils gut drei Jahren Haft wegen Bestechung verurteilt.

Korruption des Geschäftsführers

Die beiden Mitbeklagten vermittelten der KWL etliche Verträge, die hochriskante Finanzgeschäfte betrafen. Diese Geschäfte unterstützte der Beklagte H. in seiner Funktion als Geschäftsführer. Als Gegenleistung dafür erhielt er anteilig Beträge aus den Provisionszahlungen der Mitangeklagten in Millionenhöhe. Den Großteil dieses Geldes überwies er auf sein eigenes Konto. Er verheimlichte diese Geschäfte und führte diese weder in der Bilanz der KWL auf, noch versteuerte er sie. Neben den Korruptionsvorwürfen beanstandete das Landgericht Verfahrenshindernisse des Landgerichts, da „die zugrundeliegenden Vertragstexte mit der Anklageschrift nur in englischer Sprache mitgeteilt worden seien“. Dies verstoße gegen § 184 Satz 1 GVG.

BGH bekräftigt Urteil des Landgerichts Leipzig

Der Bundesgerichtshof sah die Vorgehensweise des Landgerichts als rechtsfehlerhaft an, da die Anklage wirksam ist, sobald die essentiellen Abschnitte in deutscher Sprache geschrieben sind, sodass der Gegenstand des Verfahrens (Tatvorwurf) vom Angeklagten erkannt werden kann. Die Anklage erfüllt diese Erfordernisse. Somit müssen alle rechtlichen Folgen, speziell die der Steuerhinterziehung, erneut festgelegt werden. Die Sache muss nun neu verhandelt werden. Quelle:

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  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2011; AZ: 1 StR 302/11

 

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