Rechtsnews 05.12.2011 Simon Wolpert

Facebook: Biometrie-Datenbank eventuell rechtswidrig

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar teilt in einer Pressemitteilung mit, dass er aufgrund mangelnder Kooperation seitens Facebook nun rechtliche Schritte gegen das soziale Netzwerk einleiten will.

Facebook speichert biometrische Merkmale in einer Datenbank

Das soziale Netzwerk Facebook bietet neben vielen anderen Funktionen auch eine automatische Gesichtserkennung an. Hierdurch können Personen auf hochgeladenen Fotos erkannt und ihren Benutzerkonten zugeordnet werden. Um dies zu ermöglichen, verfügt Facebook über eine umfangreiche Datenbank, in der biometrische Merkmale der Nutzer des sozialen Netzwerks gespeichert werden. Diese Funktion wurde von Facebook eingeführt ohne die Nutzer darüber zu informieren oder bei ihnen eine Einwilligung zu holen. Das europäische und das deutsche Datenschutzgesetz fordern eine solche Einwilligung. Diese Anforderungen werden von Facebook nicht erfüllt. Stattdessen stellt Facebook eine sogenannte Check-Box in Aussicht. Hierdurch sollen Nutzer in sämtliche Nutzungsbedingungen einwilligen können, hierzu gehören auch die Datenverwendungsrichtlinien. Diese vorgesehene Maßnahme genügt allerdings nicht, um die Erhebung und Verarbeitung von biometrischen Gesichtsprofilen zu legitimieren. Es ist völlig unklar, ob und inwieweit Nutzer in diesen Datenverwendungsrichtlinien über die Gesichtserkennungsfunkion und die Erhebung und Verwertung von Daten für die biometrische Datenbank informiert werden. Außerdem wird dieses Verfahren wohl nur für Nutzer gelten, die sich in Zukunft bei Facebook anmelden werden. Daher bietet die Check-Box für über 20 Millionen registrierte deutsche Nutzer keine Lösung der datenschutzrechtlichen Probleme. In bisherigen Gesprächen wurde eine Funktion in Aussicht gestellt, die eine Zustimmung nachträglich einholen sollte, so Johannes Caspar. Laut der letzten Mitteilung von Facebook wird diese Funktion wohl nie realisiert werden. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sieht daher weitere Diskussionen als sinnlos an. Johannes Caspar will nun die ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente anwenden. In Betracht kommen hier die Verhängung eines Bußgeldes sowie der Erlass einer Ordnungsverfügung. Quelle:

  • Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar vom 10.11.2011

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