Rechtsnews 05.10.2012 Manuela Frank

Internet-Provider muss Auskunft über IP-Adressen erteilen

Muss ein Internet-Provider grundsätzlich dem Rechtsinhaber sowohl den Namen als auch die Adresse der User einer IP-Adresse übermitteln, die einen durch das Urheberrecht geschützten Song offensichtlich ohne Berechtigung in einer Online-Tauschbörse veröffentlicht haben? Darüber musste der Bundesgerichtshof urteilen.

Naidoos Songs in Online-Tauschbörse unberechtigt zum Download  bereitgestellt

Geklagt hatte ein Musikvertriebsunternehmen, das durch die Naidoo Records GmbH ausschließlich dazu berechtigt wurde, Tonaufnahmen des Albums „Alles kann besser werden“ von Xavier Naidoo über eine Tauschbörse im Internet auszuwerten. Die Klägerin beauftragte daraufhin ein Unternehmen, dass IP-Adressen ausfindig machte, die Personen zugeordnet werden konnten, die im September 2011 den Song „Bitte hör nicht auf zu träumen“ von besagtem Album über eine derartige Tauschbörse im Internet unberechtigterweise weiteren Personen zum Download bereitgestellt hatten. Die spezifischen IP-Adressen wurden den Usern „von der Deutschen Telekom AG als Internet-Provider zugewiesen“.

Die Klägerin beantragte in Sinne von § 101 Abs. 9 UrhG bzw. § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG, dass der Deutschen Telekom AG erlaubt werden soll, ihr die Namen und Adressdaten der User zu nennen, denen die erwähnten IP-Adressen zugewiesen waren. Dabei sollen die Verkehrsdaten gemäß § 3 Nr. 30 TKG gewahrt werden.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

BGH: Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider besteht

Diese Antragsstellung wies das Landgericht ab. Die daraufhin eingelegte Beschwerde blieb erfolglos. Der BGH gab dem Antrag allerdings statt. Er stellte fest, dass bei offensichtlichen Rechtsverletzungen der Rechtsinhaber gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG einen Anspruch „auf Auskunft gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbracht hat“ besitzt. Diese Tatsache setze allerdings nicht voraus, „dass die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt hat.“ Der Rechtsinhaber besitze einen Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung, und zwar nicht nur gegen einem gewerblich agierenden Verletzer, sondern allgemein gegen jeden Verletzer. Es muss also eine Auskunft über Namen und Adresse der Nutzer unter Anwendung von Verkehrsdaten stattfinden. Der Antrag ist also somit begründet.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10. August 2012, AZ: I ZB 80/11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€