Rechtsnews 05.02.2014 Christian Schebitz

Urteil über Patent zur Nachrichtensynchronisierung

Das Bundespatentgericht hatte über Klagen gegen ein Patent der Firma Motorola Mobility, LLC zu entscheiden. Kläger waren Apple Retail Germany GmbH sowie Microsoft Deutschland GmbH. Es ging um ein Patent namens “Multiple Pager Status Synchronization“. Das Bundespatentgericht hat dies folgendermaßen übersetzt: „Verfahren und Vorrichtung für die Statussynchronisation einer Gruppe von Funkrufempfängern“.

Streit um Nachrichtensynchronisierungs-Patent

Dieses Patent zur Nachrichtensynchronisierung wurde daher zum Streitpatent. Dahinter steckt die technische Möglichkeit, dass Nachrichten dank dieser technischen Weiterentwicklung nicht mehr nur auf dem Handy, dem Mobiltelefon, eines Nutzers zu sehen sind, sondern auch auf anderen Geräten des Nutzers. Dahin werden sie automatisch übertragen. Für die anderen Geräte werden Nachrichten also synchronisiert.

Das Patent, um das es geht, gilt innerhalb der EU. Das Bundespatentgericht erklärte es für nichtig; allerdings innerhalb der BRD. Deshalb waren die Klagen nur teilweise erfolgreich.

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Urteil des Bundespatentgerichts

Das Bundespatentgericht erklärte zum einen, dass nicht von einer erfinderischen Tätigkeit die Rede sein kann. Zum anderen erklärte es aber, dass die Patentinhaberin eine Merkmalskombination vorgelegt hat, mit der die Anzahl der Vorgänge, bei denen die Synchronisation stattfindet, reduziert wird. Dies wiederum sah das Patentgericht als „erfinderisch“ an. Folglich hieß es, dass aufgrund dieser Änderungen das Patent bestehen bleibt.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundespatentgerichts vom 14. November 2013, Az.: 1 Ni 3/13 (EP) verbunden mit 1 Ni 7/13 (EP)

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