Rechtsnews 08.01.2026 Alex Clodo

Muss man bei Glatteis zur Arbeit gehen?

In den Wintermonaten kommt es in ganz Deutschland regelmäßig zu Glatteis, Schneefall, Eisregen und überfrierender Nässe. Aktuell warnen Wetterdienste bundesweit vor glatten Straßen, vereisten Gehwegen und gefährlichen Verkehrsbedingungen, insbesondere in den frühen Morgenstunden und in den Abendstunden. Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine zentrale Frage des Arbeitsalltags: Muss man bei Glatteis zur Arbeit gehen oder darf man aus Sicherheitsgründen zu Hause bleiben?

Der folgende Beitrag beleuchtet diese Frage ausführlich aus arbeitsrechtlicher Sicht, ordnet die aktuelle winterliche Wetterlage in Deutschland rechtlich ein und zeigt auf, welche Pflichten Beschäftigte haben, wo ihre Grenzen liegen und welche Rechte bestehen. Der Artikel richtet sich an Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbstständige sowie an alle, die rechtssicher durch den Winter kommen möchten.

Winterliche Wetterverhältnisse in Deutschland: Glatteisgefahr als Normalfall

Glatteis ist in Deutschland kein außergewöhnliches Naturereignis, sondern ein jahreszeitlich typisches Risiko. In den Wintermonaten treten bundesweit immer wieder Wetterlagen auf, bei denen Regen auf gefrorenen Boden fällt, Schnee antaut und wieder gefriert oder Feuchtigkeit über Nacht gefriert. Besonders betroffen sind häufig:

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Rechtlich ist wichtig: Winterliche Glätte gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Genau diese Einordnung ist für die arbeitsrechtliche Bewertung entscheidend.

Arbeitsrechtlicher Grundsatz: Arbeitspflicht trotz Glatteis

1. Die Arbeitspflicht bleibt grundsätzlich bestehen

Nach deutschem Arbeitsrecht gilt der klare Grundsatz: Auch bei Glatteis besteht grundsätzlich die Pflicht, zur Arbeit zu erscheinen. Witterungsbedingte Erschwernisse auf dem Arbeitsweg befreien Arbeitnehmer nicht automatisch von ihrer Arbeitspflicht.

Das Bundesarbeitsrecht ordnet das sogenannte Wegerisiko dem Arbeitnehmer zu. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer trägt das Risiko, den Arbeitsplatz rechtzeitig zu erreichen – unabhängig davon, ob der Arbeitsweg durch Stau, Schnee, Eis oder andere äußere Umstände erschwert wird.

Glatteis ist daher rechtlich gesehen kein „höherer Gewaltfall“, sondern eine vorhersehbare Wintererscheinung, auf die sich Arbeitnehmer einstellen müssen.

2. Was bedeutet Wegerisiko konkret?

Das Wegerisiko umfasst alle Umstände, die den Weg zur Arbeit betreffen, unter anderem:

  • vereiste Straßen und Gehwege
  • Schneechaos oder Verkehrsbehinderungen
  • Ausfälle oder Verspätungen im öffentlichen Nahverkehr
  • Unfälle oder Staus infolge von Glätte

Arbeitnehmer sind verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Dazu zählen insbesondere:

  • früheres Losfahren oder Losgehen
  • Nutzung alternativer Routen
  • Wechsel des Verkehrsmittels
  • angepasstes Verhalten an die Wetterlage

Grenzen der Zumutbarkeit: Wann kann Glatteis relevant werden?

1. Absolute Ausnahmefälle

Nur in extremen Ausnahmefällen kann der Arbeitsweg objektiv unzumutbar sein, etwa wenn:

  • behördliche Straßensperren bestehen
  • der öffentliche Verkehr vollständig eingestellt ist
  • eine konkrete, erhebliche Gefährdung von Leib und Leben droht

Die Rechtsprechung setzt die Hürden hierfür sehr hoch. Eine bloße Rutschgefahr oder winterliche Straßenverhältnisse reichen in der Regel nicht aus.

2. Subjektive Angst reicht nicht aus

Auch wenn sich Arbeitnehmer persönlich unsicher fühlen, begründet dies allein noch kein Recht, der Arbeit fernzubleiben. Entscheidend ist nicht das individuelle Sicherheitsgefühl, sondern eine objektive Unzumutbarkeit.

Homeoffice bei Glatteis: Kein Automatismus

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass bei Glatteis automatisch ein Recht auf Homeoffice besteht. Das ist rechtlich falsch.

In Deutschland gibt es kein allgemeines gesetzliches Recht auf Homeoffice, auch nicht bei extremem Winterwetter. Homeoffice ist nur möglich, wenn:

  • eine vertragliche Regelung besteht
  • eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht
  • der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt

Ohne eine solche Grundlage darf der Arbeitnehmer nicht einseitig entscheiden, von zu Hause aus zu arbeiten.

Verspätung wegen Glatteis: Lohn, Abmahnung und Arbeitszeit

1. Kein Anspruch auf Lohn bei Verspätung

Kommt ein Arbeitnehmer aufgrund von Glatteis zu spät zur Arbeit, gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Für die Zeit der Verspätung besteht grundsätzlich kein Vergütungsanspruch.

2. Gleitzeit und Kulanzregelungen

Besteht eine Gleitzeitregelung, kann die Verspätung häufig durch Nacharbeit ausgeglichen werden. Auch viele Arbeitgeber zeigen bei extremen Wetterlagen Kulanz – ein Rechtsanspruch besteht darauf jedoch nicht.

3. Abmahnungen bei wiederholter Verspätung

Wer regelmäßig wegen winterlicher Verhältnisse zu spät kommt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wiederholte Verspätungen können abgemahnt werden, insbesondere wenn keine erkennbare Anpassung des eigenen Verhaltens erfolgt.

Unfall auf dem Arbeitsweg: Wegeunfall bei Glatteis

Ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer bleibt auch im Winter bestehen: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur Arbeit wegen Glatteis oder verunglückt mit dem Fahrzeug, handelt es sich in der Regel um einen Wegeunfall. Dieser ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Der Versicherungsschutz gilt:

  • ab dem Verlassen der Wohnung
  • auf dem direkten Weg zur Arbeit
  • auch bei witterungsbedingten Umwegen

Praktische Verhaltenstipps für Arbeitnehmer bei Glatteis

Um rechtliche und gesundheitliche Risiken zu minimieren, sollten Arbeitnehmer bei winterlichen Bedingungen folgende Punkte beachten:

  • Wetterwarnungen regelmäßig verfolgen
  • deutlich mehr Zeit für den Arbeitsweg einplanen
  • rutschfestes Schuhwerk und wintertaugliche Kleidung tragen
  • Fahrweise und Gehgeschwindigkeit anpassen
  • frühzeitig Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen, wenn Probleme absehbar sind

Fazit

In ganz Deutschland gilt: Glatteis entbindet grundsätzlich nicht von der Pflicht, zur Arbeit zu gehen. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer, Homeoffice ist kein Automatismus, und Verspätungen können rechtliche Folgen haben. Gleichzeitig besteht Versicherungsschutz bei Unfällen, und Arbeitgeber sind gut beraten, bei extremen Wetterlagen flexible Lösungen zu ermöglichen. Wer vorbereitet ist, umsichtig handelt und rechtzeitig kommuniziert, kann auch winterliche Arbeitswege rechtssicher bewältigen.

 

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