Wichtige Kurzfassung
- Grundanspruch: Arbeitnehmer haben bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall.
- Voraussetzungen: Arbeitsverhältnis besteht, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, kein Verschulden des Arbeitnehmers, Wartezeit erfüllt (in der Regel sechs Monate bei neuer Krankheit).
- Nachweise: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und rechtzeitige Krankmeldung — Arbeitgeber kann bei begründeten Zweifeln weiteren Nachweis verlangen.
- Folge: Nach Ablauf der Lohnfortzahlung zahlt die Krankenkasse ggf. Krankengeld.
Begriffserklärungen (kurz)
Lohnfortzahlung / Entgeltfortzahlung: Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber, gesetzlich geregelt im EFZG.
Arbeitsunfähigkeit: Ärztlich festgestellte oder objektiv feststellbare Unfähigkeit zu arbeiten.
Krankengeld: Leistung der Krankenkasse nach Ende der Arbeitgeberzahlung (i.d.R. ab 7. Woche bei längerer Krankheit).
Beweiswert: Die Glaubwürdigkeit/Verlässlichkeit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Streitfall.
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1) Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Grundsätzlich haben alle arbeitnehmerähnlichen Personen Anspruch — also Personen mit einem Arbeitsverhältnis (Festangestellte, Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte mit Entgelt). Freie Mitarbeiter/selbstständig Tätige sind in der Regel nicht umfasst. Entscheidend ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und die Krankheit die Arbeitsleistung verhindert.
2) Wie lange besteht der Anspruch?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht in der Regel für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) je Krankheitsfall. Mehrere aufeinanderfolgende Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit können zusammengezählt werden — hier greift die genaue gesetzliche Regelung, die auch Abstände (z. B. sechs Monate) berücksichtigt.
3) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Arbeitsverhältnis: Es muss ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegen.
- Arbeitsunfähigkeit: Die Arbeitsunfähigkeit muss auf einer Krankheit beruhen und die Arbeitsleistung tatsächlich verhindern.
- Rechtzeitige Krankmeldung: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren und eine AU nachreichen, soweit dies verlangt wird.
- Kein Verschulden: Die Krankheit darf nicht vom Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sein (z. B. Alkoholvergiftung aufgrund bewusstem Trinken vor Arbeit, je nach Einzelfall).
- Wartezeit: Bei erstmaliger Erkrankung während eines Anstellungsverhältnisses gilt oft eine Wartezeit (sechs Monate), damit der volle gesetzliche Anspruch entsteht — im Detail regelt das EFZG die Voraussetzungen.
4) Was ist die Rolle der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?
Die AU ist der maßgebliche Nachweis: Sie dokumentiert Beginn und (vorläufiges) Ende der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber dürfen die Vorlage einer AU nach bestimmten Tagen (häufig ab dem 3. Krankheitstag) verlangen, in vielen Branchen sofort. Wichtig: Die AU hat einen starken Beweiswert — jedoch können Arbeitgeber bei konkreten Anhaltspunkten die Echtheit oder den Beweiswert anzweifeln. In solchen Fällen kann es zu Streitigkeiten kommen; das Bundesarbeitsgericht hat hierzu Leitlinien entwickelt.
5) Was passiert nach Ablauf der sechs Wochen?
Nach Ablauf der Arbeitgeberzahlung endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Versicherte haben dann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Dieses Krankengeld beträgt in der Regel einen Prozentsatz des letzten Entgelts und ist zeitlich begrenzt (weitere Regeln im Sozialversicherungsrecht).
6) Kann der Arbeitgeber die Zahlung verweigern?
Ja — unter bestimmten Voraussetzungen. Häufige Gründe sind:
- Der Arbeitnehmer hat die Krankheit verschuldet (z. B. durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten).
- Der Arbeitnehmer hat seine Mitwirkungspflichten verletzt, z. B. die Krankmeldung unterlassen oder die AU nicht vorgelegt.
- Beweiszweifel: Der Arbeitgeber hat begründete Zweifel am Beweiswert der AU (z. B. widersprüchliche Verhaltensweisen des Arbeitnehmers, vorgetäuschte Krankheit) — dann kann er die Zahlung verweigern und im Streitfall der Arbeitnehmer nachweisen müssen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war.
7) Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer konkret (Checkliste)?
- Unverzüglich Arbeitgeber informieren (telefonisch, E-Mail oder nach innerbetrieblicher Regelung).
- Ärztliche Untersuchung aufsuchen und — wenn verlangt — eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichen.
- Bei Rückfragen kooperieren: z. B. genaue Angaben zu Beginn und Art der Beschwerden machen.
- Keine Tätigkeiten ausüben, die der Genesung entgegenstehen (z. B. schwere körperliche Tätigkeiten während einer ärztlich attestierten Ruhephase).
- Bei Unsicherheit rechtzeitig Rechtsberatung (Betriebsrat, Gewerkschaft, Anwalt) einholen.
8) Wie ist die Beweislast verteilt, wenn der Arbeitgeber die Zahlung verweigert?
Im Streitfall trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Beweislast dafür, dass er arbeitsunfähig war und wann die Arbeitsunfähigkeit begann und endete. Die AU hat zwar einen hohen Beweiswert, aber bei konkreten Zweifeln kann dieser erschüttert werden — dann muss der Arbeitnehmer weitere Beweise erbringen (Befunde, Arztberichte, Krankenhausberichte etc.).
9) Welche Fristen und Formalien sind wichtig?
- Unverzügliche Meldung: Melden Sie sich so früh wie möglich krank — in vielen Betrieben noch am selben Tag vor Arbeitsbeginn.
- AU-Vorlage: Arbeitgeber können in Arbeits- oder Tarifverträgen festlegen, wann eine AU vorzulegen ist (z. B. ab dem ersten Tag oder ab dem dritten Tag).
- Dokumente aufbewahren: Bewahren Sie Arztbriefe, Befunde, Krankenhausberichte sicher auf — sie sind oft entscheidend.
10) Was tun bei Streit? — Konkrete Handlungsanweisungen
Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert oder anzweifelt:
- Sammeln Sie sofort Belege: Alle AU-Bescheinigungen, Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Medikamentenverordnungen, ggf. Zeugenaussagen (Kollegen, Angehörige) zur Arbeitsunfähigkeit.
- Sprechen Sie mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft (falls vorhanden).
- Schriftlich widersprechen: Formulieren Sie ein kurzes, höfliches Schreiben an den Arbeitgeber mit den wichtigsten Fakten und Ihrer Bitte um Weiterzahlung bzw. Ausgleich. Setzen Sie eine Frist (z.B. 14 Tage) zur Klärung.
- Wenn keine Einigung: Klage vor dem Arbeitsgericht prüfen. Anwaltliche Beratung ist hier sehr sinnvoll. In vielen Fällen lohnt sich die Unterstützung durch eine spezialisierte Anwältin / einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht.
11) Drei konkrete Beispiele, wie das Gesetz angewandt wird
Beispiel 1 — Kurze Erkrankung (grippaler Infekt)
Frau A ist seit Montag akut erkrankt, geht zum Arzt, erhält eine AU vom Montag bis Freitag (5 Tage). Sie hat bereits mehr als sechs Monate im aktuellen Arbeitsverhältnis gearbeitet. Arbeitgeber zahlt Lohnfortzahlung für die fünf Tage. Ergebnis: Anspruch besteht, Zahlung durch Arbeitgeber.
Beispiel 2 — Längere Krankheit, Krankengeld
Herr B fällt für 10 Wochen wegen eines Knochenbruchs aus. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber gemäß EFZG, ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld (Antrag über die Krankenkasse nötig). Ergebnis: Arbeitgeberzahlung bis 6 Wochen, anschließend Krankengeld.
Beispiel 3 — Arbeitgeber zweifelt an AU
Frau C reicht mehrere AU-Bescheinigungen ein, arbeitet in der Zwischenzeit aber an entfernten Tagen in einem Nebenjob oder postet in Sozialen Medien Aktivitäten, die den Eindruck erwecken, sie sei nicht arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber zweifelt den Beweiswert der AU an und verweigert die Lohnfortzahlung. Rechtslage: Arbeitgeber kann bei begründeten Zweifeln Zahlung verweigern; Frau C muss dann konkrete Nachweise (Krankenhausbefunde, ärztliche Stellungnahmen) vorlegen. Gegebenenfalls entscheidet das Arbeitsgericht. Ergebnis: Anspruch möglich, aber mit Hürden und Nachweispflichten.
12) Mögliche Hindernisse
| Hindernis | Warum relevant | Was zu klären / Handlung |
|---|---|---|
| Unklare AU / fehlende AU | Fehlender Nachweis führt zur Verweigerung der Zahlung | Sofort AU nachreichen; Arzt aufsuchen; ggf. Krankenkasse informieren |
| Zweifel am Beweiswert | Arbeitgeber kann Zahlung einstellen | Belege sammeln (Befunde, Klinikberichte); rechtliche Beratung; ggf. eidesstattliche Versicherung |
| Verschulden durch Arbeitnehmer | Bei vorsätzlicher Herbeiführung kein Anspruch | Sachverhalt dokumentieren; falls unklar: Verteidigung durch Anwalt |
| Mehrere Erkrankungen | Komplexe Abgrenzung, Fristen (6-Monats-Regel) | Ärztliche Diagnosen trennen; Zeiträume genau dokumentieren |
| Fehlerhafte Arbeitgeberinformation | Kommunikationsfehler können Zahlungsansprüche gefährden | Nachweis der fristgerechten Krankmeldung sichern (z. B. E-Mail, Anrufprotokoll) |
| Tarifvertragliche Besonderheiten | Tarifvertrag kann Ansprüche erweitern oder konkretisieren | Tarifvertrag prüfen; Betriebsrat oder Gewerkschaft fragen |
| Kurzfristige Kündigung während Krankheit | Rechtsfragen: Kündigungsschutz, Entgeltansprüche | Frühzeitig Rechtsrat; Klärung Kündigungsfrist, ggf. Kündigungsschutzklage |
13) Konkrete Textbausteine (Vorlagen)
1) Krankmeldung an Arbeitgeber (kurz):
„Guten Tag [Name Arbeitgeber], ich bin seit heute krank und voraussichtlich arbeitsunfähig. Meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sende ich Ihnen zu / reiche ich sobald möglich nach. Mit freundlichen Grüßen, [Name]“
2) Widerspruch bei verweigerter Lohnfortzahlung (Kurzform):
„Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom [Datum] haben Sie die Entgeltfortzahlung verweigert. Hiermit widerspreche ich dieser Entscheidung. Anbei erhalten Sie Kopien meiner ärztlichen Bescheinigungen sowie [weitere Befunde]. Ich bitte um Auszahlung des rückständigen Entgelts innerhalb von 14 Tagen. Sollte keine Zahlung erfolgen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen, [Name]“
14) Tipps zum weiteren Vorgehen (praktisch und psychologisch)
- Behalten Sie Ruhe: Panik verschlechtert oft die Lage. Dokumentation ist Ihre stärkste Waffe.
- Sichern Sie Belege elektronisch und physisch (Scans, Fotos). Ordnen Sie sie chronologisch.
- Nutzen Sie den Betriebsrat oder die Gewerkschaft, falls vorhanden — sie können oft schnell intervenieren.
- Bei unsicherer Rechtslage: Frühzeitig anwaltliche Beratung (Arbeitsrecht) einholen. Manche Beratungsstellen bieten Erstgespräche zu geringen Kosten an.
- Seien Sie transparent mit Ihrem behandelnden Arzt: Erklären Sie, dass die Dokumentation später wichtig sein wird.
15) Was der Arbeitgeber typischerweise vorbringt
Arbeitgeber behaupten häufig:
- Die AU sei nicht ausreichend oder fehlerhaft.
- Der Arbeitnehmer habe seine Mitwirkungspflichten verletzt (z. B. verspätete Meldung).
- Die Krankheit sei selbstverschuldet oder nicht erheblich.
Antwortstrategie: Ruhe bewahren, Beweise sichten, gegebenenfalls widersprechen und anwaltliche Unterstützung suchen.
16) Gerichtliche Praxis und wichtige Entscheidungen (kurze Orientierung)
Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die AU einen hohen Beweiswert hat, dieser aber bei konkreten Zweifeln erschüttert werden kann. Aktuelle Rechtsprechung betont sowohl den Schutz des Arbeitnehmers als auch die berechtigten Prüfungsinteressen des Arbeitgebers. (Siehe weiter unten geprüfte Gesetze und Entscheidungen.)
17) Häufige Missverständnisse
- „Ich bekomme sofort Krankengeld“ — falsch: Krankengeld setzt in der Regel die Leistung der Krankenkasse und das Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung voraus.
- „Der Arbeitgeber zahlt nie, wenn ich keine AU habe“ — nicht immer: In manchen Fällen genügen auch andere Nachweise, wenn ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat; aber AU ist der sicherste Nachweis.
- „Urlaub verfällt bei Krankheit automatisch“ — falsch: Urlaubstage, die wegen Krankheit nicht genommen werden konnten, können unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden.
18) Checkliste: Sofortmaßnahmen (Kurzfassung zum Ausdrucken)
- Arzt aufsuchen und AU ausstellen lassen.
- Arbeitgeber unverzüglich informieren (Telefon/E-Mail; Beleg sichern).
- AU an Arbeitgeber weiterleiten (ggf. per E-Mail mit Lesebestätigung oder Foto).
- Alle Unterlagen sammeln und ablegen (Datum, Uhrzeit, Namen, Befunde).
- Bei Streit: Betriebsrat/Gewerkschaft kontaktieren; ggf. anwaltliche Beratung einholen.
19) Nützliche Adressen und Hinweise
Allgemeine Suche nach Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten für Arbeitsrecht (Beispiel-URL): https://www.rechtsanwalt.com/anwaltssuche/?rechtsgebiete=Arbeitsrecht (einfach als Ausgangspunkt für eine Anwaltsuche).
20) Liste geprüfter Links auf Gesetze und wichtige Stellen (für Ihren Nachweis)
- Gesetzestext EFZG § 3 (Anspruch auf Entgeltfortzahlung): https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
- Entgeltfortzahlungsgesetz Übersicht (gesetze im internet): https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Informationen zur Entgeltfortzahlung: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/entgeltfortzahlungsgesetz.html
- Bundesarbeitsgericht — Beispielentscheidung (AZ 5 AZR 248/23): https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-248-23/
- Techniker Krankenkasse — Beratungsblatt Entgeltfortzahlung: https://www.tk.de/tk/beratungsblaetter/beschaeftigung/entgeltfortzahlung-im-krankheitsfall/15588
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