Online-Coaching-Verträge – so holen Sie Ihr Geld zurück
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) entschieden: Erfüllt ein Online-Coaching die Merkmale des Fernunterrichts und fehlt die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nichtig (§ 7 FernUSG) – auch, wenn Kunden Unternehmer sind. Grundlage ist die Zulassungspflicht (§ 12 FernUSG). Betroffene können gezahlte Beträge zurückverlangen.
Der Streitfall betraf ein neunmonatiges Business-Mentoring zu rund 47.600 € mit Lehrvideos, Live-Calls, Workshops und Aufgaben – ohne ZFU-Zulassung. Der BGH bestätigte die Nichtigkeit.
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Rechtlicher Hintergrund: Wann ist ein Coaching Fernunterricht?
- Entgeltliche Wissensvermittlung auf vertraglicher Grundlage,
- überwiegend räumliche Trennung von Lehrenden und Lernenden,
- Überwachung des Lernerfolgs (z. B. Aufgaben, Feedback, Q&A).
Rechtsgrundlage: § 1 FernUSG.
Der BGH ordnet typische Online-Formate (Lehrvideos, Gruppen-Calls, Aufgaben) dem Fernunterricht zu und betont: Das Gesetz schützt nicht nur Verbraucher, sondern ebenso Unternehmer.
Fehlt die ZFU-Zulassung, ist der Fernunterrichtsvertrag nichtig; die Zulassungspflicht ergibt sich aus § 12 FernUSG.
Vertiefende Analyse: Folgen der Nichtigkeit & Abgrenzungen
Rechtsfolge: Der Vertrag gilt von Anfang an als unwirksam. Bereits Gezahltes kann regelmäßig nach Bereicherungsrecht zurückverlangt werden; Wertersatz schuldet der Teilnehmer nur ausnahmsweise, wenn der Anbieter konkrete Vorteile des Teilnehmers belegt – was im BGH-Fall scheiterte.
Abgrenzung: Individuelle Beratungsmandate ohne strukturierten Lernplan und ohne Kontrolle des Lernerfolgs können außerhalb des FernUSG liegen. Entscheidend ist die Gesamtschau der Merkmale; Namensetiketten wie „Mentoring“ oder „Consulting“ helfen nicht, wenn tatsächlich Fernunterricht angeboten wird. Praktische Tipps: So gehen Sie jetzt vor
- Unterlagen sammeln: Vertrag, AGB, Rechnungen, Leistungsbeschreibung, E-Mails/Chats, Onboarding-Dokumente, etwaige Widerrufsbelehrung.
- Ablauf dokumentieren: Welche Formate gab es (Videos, Live-Calls, Hausaufgaben)? Gab es Feedback oder Kontrollen? Wurden Inhalte so geliefert wie beworben?
- ZFU-Status prüfen: Liegt eine Zulassungsnummer vor? Fehlt sie, ist das ein starkes Indiz. (Behörde: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht.
- Ansprüche anmelden: Schriftlich Rückzahlung verlangen unter Verweis auf § 7 FernUSG und die BGH-Entscheidung (12.06.2025, III ZR 109/24).
- Rechtsbeistand einschalten: Außergerichtliche Geltendmachung; falls nötig Klage. Rechtsschutzversicherung prüfen.
- Fristen im Blick: Regelverjährung in der Praxis häufig drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis (§§ 195, 199 BGB) – frühzeitig prüfen lassen.
Checkliste für Online-Coaching-Verträge
| Kriterium | Typische Anzeichen | Rechtsfolge / Hinweis |
|---|---|---|
| Entgeltliche Wissensvermittlung | Standardisierte Lerninhalte, Module, Lehrvideos | Indiz für Fernunterricht (§ 1 FernUSG) |
| Räumliche Trennung | Online-Kurs, Live-Calls, asynchron abrufbare Inhalte | Erfüllt das Trennungsmerkmal; Bezeichnung „Coaching“ ist egal. |
| Lernerfolgskontrolle | Aufgaben, Feedback, Q&A, Prüfungen | Spricht klar für Fernunterricht (§ 1 FernUSG) |
| ZFU-Zulassung | Zulassungsnummer oder Bescheid vorhanden? | Fehlt sie, ist der Vertrag nichtig; Rückforderung möglich. |
| Teilnehmerkreis | Verbraucher oder Unternehmer | FernUSG gilt für beide Gruppen; keine Beschränkung auf Verbraucher. |
Warnsignale für dubiose Coachings (5 Red Flags)
- Druck zur Sofortentscheidung („nur heute“, „letzte Plätze“).
- Unrealistische Erfolgsversprechen („finanziell frei“, „6- bis 7-stellig in Monaten“).
- Nebulöse Leistungsbeschreibung statt klarer Lernziele.
- Unklare oder lückenhafte Verträge ohne konkrete Inhalte.
- Fehlende prüfbare Referenzen (nur anonyme Testimonials).
Fazit: Große Rückhol-Chance – aber sauber prüfen!
Nach dem BGH-Urteil sind zahlreiche hochpreisige Online-Coaching-Verträge ohne ZFU-Zulassung unwirksam. Wer Zahlungen geleistet hat, sollte zügig prüfen lassen, ob Fernunterrichtsmerkmale vorlagen und damit die Zulassungspflicht – und folglich die Nichtigkeit.
Haftungsausschluss & schnelle Hilfe
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