Fachbeitrag 11.01.2024

Ausreise aus der Ukraine während des Kriegsrechts 2026 – Grenzübertritt, Wehrdienstfragen und Ausnahmen für Männer


Ausreise aus der Ukraine während des Kriegsrechts 2026 – Grenzübertritt, Wehrdienstfragen und Ausnahmen für Männer

Deutschsprachige Rechtsberatung für Ausreise aus der Ukraine, Mobilisierung, Grenzübertritt und Aufenthaltsrecht

Aktualisiert: Mai 2026

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges und der Verhängung des Kriegsrechts gelten in der Ukraine umfangreiche Einschränkungen beim Grenzübertritt und der Ausreise ukrainischer Staatsangehöriger. Besonders betroffen sind Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren.

Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren ukrainische und deutsche Mandanten bei migrationsrechtlichen, aufenthaltsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Ausreisefragen, Grenzübertritt und Wehrdienstrecht Ukraine.

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Ausreise aus der Ukraine
  • Grenzübertritt während des Kriegsrechts
  • Mobilisierung und Wehrdienstfragen
  • Ausnahmen vom Ausreiseverbot
  • Ausreise von Männern zwischen 18 und 60 Jahren
  • Familienzusammenführung
  • Aufenthaltsrecht Ukraine
  • Dokumentenbeschaffung
  • Vollmachtsverfahren ohne persönliche Anreise
  • консульский учет und Migrationsfragen

Kriegsrecht und Ausreisebeschränkungen in der Ukraine

Seit dem 24. Februar 2022 gelten in der Ukraine Kriegsrecht und Mobilisierungsmaßnahmen.

Grundsätzlich dürfen ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren die Ukraine derzeit nicht verlassen.

Von den Ausreisebeschränkungen grundsätzlich nicht betroffen sind insbesondere:

  • Frauen
  • Kinder
  • Männer über 60 Jahre
  • Menschen mit Behinderungen
  • Ausländer

Gerade bei Männern im wehrpflichtigen Alter bestehen jedoch zahlreiche gesetzliche Ausnahmen.

Ausnahmen vom Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 60 Jahren

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Männer trotz Kriegsrechts ausreisen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Männer mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
  • alleinerziehende Väter
  • Väter von Kindern mit Behinderung
  • Vormünder und Pflegepersonen
  • Adoptiveltern
  • Männer mit Wehrdienstuntauglichkeit
  • Personen mit offizieller Zurückstellung vom Wehrdienst
  • Angehörige Gefallener oder Vermisster im Zusammenhang mit ATO/Krieg

Entscheidend ist dabei regelmäßig die Vorlage vollständiger und formal korrekter Nachweise.

Gerade formale Fehler führen in der Praxis häufig zu Problemen beim Grenzübertritt.

Wehrdienstuntauglichkeit und medizinische Kommission

Eine Ausreise kann insbesondere möglich sein bei:

  • vollständiger Wehrdienstuntauglichkeit,
  • zeitweiser Wehrdienstuntauglichkeit,
  • gesundheitlichen Einschränkungen,
  • schweren Erkrankungen.

Hierfür ist regelmäßig eine Entscheidung der militärärztlichen Kommission erforderlich.

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Wehrdienstfragen Ukraine
  • medizinische Unterlagen
  • Anerkennung von Behinderungen
  • Grenzübertritt bei gesundheitlichen Problemen
  • Verwaltungsverfahren

Ausreise von Menschen mit Behinderungen und Begleitpersonen

Menschen mit Behinderungen der Gruppen I und II dürfen die Ukraine grundsätzlich verlassen.

Erforderlich sind insbesondere entsprechende Nachweise wie:

  • Bescheinigungen der medizinischen Kommission
  • Behindertenausweise
  • Rentenbescheinigungen
  • Sozialleistungsnachweise

Auch Begleitpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam mit der betreuten Person ausreisen.

Dies betrifft insbesondere:

  • nahe Familienangehörige
  • gesetzliche Betreuer
  • Vormünder
  • Pflegepersonen

Gerade hier bestehen zahlreiche praktische Besonderheiten beim Grenzübertritt.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.

Grenzübertritt mit Kindern

Besondere Regelungen gelten für:

  • minderjährige Kinder
  • alleinerziehende Elternteile
  • Vormünder
  • Pflegefamilien

Je nach Situation können erforderlich sein:

  • Geburtsurkunden
  • Zustimmungserklärungen
  • Sorgerechtsentscheidungen
  • Vollmachten
  • gerichtliche Beschlüsse

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere internationale familienrechtliche Fälle und Ausreisen mit Kindern.

Familienzusammenführung und Ausreise nach Deutschland

Viele Ausreisen stehen im Zusammenhang mit:

  • Familienzusammenführung
  • Aufenthaltsgenehmigungen
  • Visa
  • Schutzstatus in Deutschland
  • Einbürgerung
  • Aufenthaltstiteln

Unsere Kanzlei begleitet Mandanten insbesondere bei:

  • Aufenthaltsrecht Deutschland
  • Familienzusammenführung
  • Visaverfahren
  • Ausreiseorganisation
  • консульский учет
  • Dokumentenfragen

Dokumente für den Grenzübertritt

Je nach persönlicher Situation können zahlreiche Unterlagen erforderlich sein.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Reisepass
  • Inlandspass
  • Militärdokumente
  • Geburtsurkunden
  • Nachweise über Kinder
  • Behindertennachweise
  • medizinische Unterlagen
  • gerichtliche Entscheidungen
  • Vollmachten

Gerade unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen häufig zu Problemen an der Grenze.

Grenzübertritt im vereinfachten Verfahren

Für bestimmte Personengruppen wurden vereinfachte Grenzübertrittsverfahren eingeführt.

Dies betrifft insbesondere:

  • Menschen mit Behinderungen
  • schwer pflegebedürftige Personen
  • Begleitpersonen
  • bestimmte Familienangehörige

Die praktische Anwendung der Regelungen kann jedoch je nach Grenzübergang unterschiedlich ausfallen.

Ausreise aus der Ukraine ohne persönliche Anreise zu Behörden

Viele Vorbereitungsmaßnahmen können vollständig per Vollmacht organisiert werden.

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Dokumentenbeschaffung
  • Vollmachtsverfahren
  • Apostillen und Übersetzungen
  • Migrationsverfahren
  • консульский учет
  • Aufenthalts- und Grenzfragen

Gerade bei komplexen familiären oder migrationsrechtlichen Situationen ist professionelle Vorbereitung entscheidend.

Wehrdienst- und Ausreisefragen im Kriegszustand

Die gesetzlichen Regelungen ändern sich teilweise kurzfristig durch:

  • Präsidialerlasse
  • Regierungsbeschlüsse
  • Vorgaben des Grenzschutzdienstes
  • militärische Anordnungen

Gerade im Bereich Mobilisierung und Grenzübertritt sollte die aktuelle Rechtslage daher stets individuell geprüft werden.

Deutschsprachige Kanzlei für Ausreise- und Aufenthaltsfragen Ukraine seit über 20 Jahren

Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren ukrainische und deutsche Mandanten bei Ausreise-, Aufenthalts- und Migrationsfragen zwischen Deutschland und der Ukraine.

Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:

  • deutschsprachiger Betreuung direkt vor Ort in Kiew
  • praktischer Erfahrung mit Grenzschutz und Behörden
  • Unterstützung bei Wehrdienst- und Mobilisierungsfragen
  • Vollmachtsverfahren ohne persönliche Anreise
  • Dokumentenbeschaffung, Apostillen und Übersetzungen
  • Komplettlösungen aus einer Hand

Weitere Informationen:
Aufenthaltsrecht, Migration und Ausreise Ukraine

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