Rechtsnews 28.12.2024 Alex Clodo

Darf man vor Silvester Böller zünden?

Silvester steht vor der Tür. Viele können es nicht mehr erwarten ihre Raketeneinkäufe bis zum Silvester Abend eingepackt zu lassen. Daher kommen einige Mitbürger auf die Idee, die Raketen und Böller schon Tage vorher zu zünden. Feuerwerk hat in Deutschland Tradition und seit langem ist es üblich, das alte Jahr mit Raketen und Böllern zu verabschieden und das neue Jahr zu begrüßen.

Dabei besteht immer die Hoffnung, dass die Probleme gleich mit verschwinden und man mit dem neuen Jahr eine Chance auf einen unbelasteten Neuanfang bekommt. Aber wann ist es schlussendlich erlaubt Raketen und Böller zu zünden? Die Antwort finden Sie hier!

Böllern erlaubt – Aber ab wann?

Es ist grundsätzlich erlaubt am Silvester- und am Neujahrstag Feuerwerkskörper zu zünden. Nach §23 Abs. 1 der 1. SprengV ist dies jedoch stets verboten, also auch an diesen Tagen, vor Alters-, Pflege- und Kinderheimen, Krankenhäusern und Kirchen. Übersetzt heißt das, dass das Knallen an Silvester bereits Silvester ab 0 Uhr und bis Neujahr 24 Uhr gestattet ist. Wie aber in so vielen rechtlichen Bereichen gibt es auch hier Ausnahmen.

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Verkauft werden dürfen die Pyrotechnikartikel laut §22 der 1. SprengV nur an den letzten drei Werktagen des Jahres, wobei Sonnabende als Werktage zählen. Daher beginnt der Verkauf jeweils am 28. oder 29. Dezember eines Jahres.

Sonderregelungen zu den Silvester-Knaller-Zeiten

Beachten Sie aber Folgendes: Die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann die Verwendung von Pyrotechnik wie Raketen und Böller jedoch einschränken. Diese Ausnahme bzw. Einschränkung kann sich aus der Anlage des Orts ergeben, wenn beispielsweise brandgefährdete Denkmäler oder Fachwerkbauten bedroht sind und der Minimierung der Brandgefahr bedürfen. Auf der – in 2022 bekannt und berühmt wordenen – Insel Sylt, ist das Böllern verboten, aufgrund der vielen Reetdächer.

Es ist andererseits aus Lärmschutzgründen üblich, das Abbrennen von Böllern und anderer Feuerwerke, die überwiegend Lärm erzeugen, stärker einzuschränken. Das Abbrennen von Böllern und Knallern an Silvester ist oft ab 16 bzw. 18 Uhr gestattet, wobei diese Erlaubnis üblicherweise bis 1 Uhr bzw. 10 Uhr am Neujahrstag gilt.

Da die Gemeinden und Städte jedoch alle einzeln darüber entscheiden können, müssen sie die Bekanntmachung über die Zeiten jedoch rechtzeitig gem. §24 Abs. 2 der 1. SprengV veröffentlichen, beispielsweise im Internet, in Zeitungen oder in öffentlichen Amtsblättern.

Informieren Sie sich daher früh genug über die in Ihrer Gemeinde geltenden Regelungen. Dadurch vermeiden Sie Ärger und starten – zumindest rechtssicher – ins neue Jahr.

Das Team von Rechtsanwalt.com wünscht Ihnen einen guten Start ins neue Jahr, Erfolg und vor allem Gesundheit!

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Quelle:

https://www.klugo.de/blog/silvester-knaller-zeiten-ab-und-bis-wann-darf-man-boellern

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