Rechtsnews 09.03.2022 Alex Clodo

AfD als Verdachtsfall?

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Jetzt prüft die Partei, ob sie gegen dieses Urteil in Berufung geht. Die Folgen könnten für die Partei nämlich gravierend sein. Der Beitrag stellt die Problematik dar.

Entscheidung des Gerichts

Nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung gibt es laut Gericht ausreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfreindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weiterhin wurden die Anhaltspunkte des Gerichts durch ein Gutachten und anliegenden Materialsammlungen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) belegt. Gegen diese Belege und das Gutachten hat die AfD lediglich ein „pauschales Bestreiten“ entgegengesetzt, so die Richter.

Daher darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland als sog. Verdachtsfall einstufen. Wird eine Partei als Verdachtsfall eingestuft dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Daher darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.

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Folgen für die Partei

Welche Folgen drohen jetzt der Partei?

Zum einen stellt sich die Frage, ob AfD-Mitglieder Beamte bleiben können. Das Kölner Urteil hat wohl nicht nur für die Arbeit im Bundestag weitreichende Folgen, sondern auch für bestimmte Mitglieder der AfD. Größere Probleme könnten jetzt auch Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bekommen. Da diese schließlich alle einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben, ist es durchaus kritisch zu sehen, dass diese Mitglieder – einer vom Verfassungsschutz – beobachteten Partei sind. Daher kann es in zahlreichen Fällen Einzelfallprüfungen geben, ob diese Personen im Öffentlichen Dienst verbleiben können.

Zum anderen könnte die AfD eine Austrittswelle drohen. Nach Ansicht des AfD-Bundesvorstand hält man solche Einzelfallprüfungen für Beamtinnen und Beamte für relativ unwahrscheinlich. Nach dem Kölner Urteil gab es mehrere Rundschreiben, in denen man versuchte, die im Öffentlichen Dienst Angestellten zu beruhigen. In den Schreiben heißt es, dass Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes in der AfD, die nachweisbar für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einträten, weder Disziplinarmaßnahmen noch eine Kürzung ihrer Pensionsansprüche zu befürchten haben. Diese Schreiben wurden wohl verfasst, um eine ganze Austrittswelle aus der Partei zu verhindern. Am Abend des Urteils haben sich scheinbar zahlreiche AfD-Mitglieder beim Vorstand gemeldet.

Zu guter Letzt kommt die Entscheidung des Kölner Gerichts für die AfD auch zur Unzeit. In mehreren Bundesländern stehen Landtagswahlen an, u.a. im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein. Die Entscheidung könnte ein Signal für die Bürger sein.

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Quelle:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/verfassungsschutz-darf-afd-beobachten

 

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