Rechtsnews 19.02.2022 Alex Clodo

Berlin: Bewährungsstrafe für SUV-Fahrer

Das Landgericht Berlin hatte eine Entscheidung im SUV-Fall treffen müssen. Der Sachverhalt wird im Folgenden dargestellt. Bei einem Unfall mit vier Toten in der Berliner Innenstadt ist die Strafe nun fraglich. Aber wie entschied das Gericht? Erfahren Sie es hier!

Sachverhalt

Ein Mann fuhr am 06.09.2019 mit seinem Porsche SUV (SUV, Abkürzung für: Sport Utility Vehicle) durch die Berliner Innenstadt. Dabei kam er über die Gegenfahrbahn von der Invalidenstraße ab. Dadurch überschlug sich der SUV und tötete vier Menschen auf dem Gehweg. Unter den Opfern war ein dreijähriges Kind und seine Großmutter im Alter von 64 Jahren sowie zwei 28 und 29 Jahre alte Männer. Bei dem Fahrer war eine Epilepsie-Erkrankung und eine Gehirnoperation einen Monat vor dem Unfall bekannt.

Entscheidung des Gerichts

Wie entschied das Gericht im vorliegenden Fall? Das Landgericht Berlin sprach den SUV-Fahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.

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Das Gericht entzog dem 45-Jährigen die Fahrerlaubnis und verhängte eine zweijährige Führerescheinsperre. Weiterhin ergingen 15.000 Euro als Auflage. Nach Ansicht der Richter hätte der Autofahrer erkennen können und müssen, dass er sich nicht hinter das Steuer setzen durfte.

Das Landgericht Berlin hat deutlich gemacht, dass der SUV-Fahrer angesichts seiner Epilepsie-Erkrankung seine Fahrtauglichkeit hätte überprüfen müssen. Das LG sprach den SUV-Fahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Unternehmer wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall nicht am Steuer sitzen dürfen. Daher beantragte sie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung beantragt.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt – und schnell eine Diskussion um die Gefahren im Straßenverkehr ausgelöst. Anfangs stand dabei die Frage im Zentrum, ob SUV-Fahrzeuge besonders gefährlich sind.

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Quelle:

Landgericht Berlin, Urt. v. 17.02.2022, Az. 542 KLs 6/21.

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