Dr. Martin Kupka ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Durch seine jahrelange Berufserfahrung als Anwalt und Personaler und die Qualifizierung zum Fachanwalt im Bereich Arbeitsrecht ist er auf diesen Gebieten sehr spezialisiert und kann die Rechtslage des jeweiligen Falls von allen Seiten her betrachten. Seine Mandanten vertritt und berät Dr. Kupka gleichermaßen außergerichtlich und vor Gericht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich seit knapp 20 Jahren Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungsräfte, Geschäftsführer und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Als ehemaliger Personaler und Leiter der Rechtsabteilung in einem internationalen Unternehmen sind mir auch die arbeitsrechtlichen Themen innerhalb von großen und kleinen Firmen vertraut.
Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von leitenden Angestellten und von Arbeitgebern, wobei ich hier neben der Unterstützung bei der Beendigung von Arbeitsverhätlnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag vor allem auch Unterstützung bei Restrukturierungen sowie große Erfahrung im Bereich der variablen Vergütungen (Bonus, Provision, Tantieme) anbiete.
Besonders wichtig ist es mir, für die Anliegen meiner Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zu finden und diese mit Nachdruck zu verfolgen.