Rechtsnews 16.06.2021 Christian R.

Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverstöße

Die Globalisierung der Wirtschaft brachte nicht nur ökonomische Vorteile und ein breit gefächertes internationales Angebot jeglicher Waren mit sich. Lange schon stehen die Ausbeutung von Kindern aus Entwicklungsländern, Menschenrechtsverletzungen allgemein und der hohe ökologische Fußabdruck der zu exportierenden Produkte in der Kritik. Jetzt soll das neue Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverstöße und Umweltverschmutzung Abhilfe schaffen. Für dieses stimmten Grüne, SPD und CDU, während AfD und FDP dagegen hielten. Die Linke enthielt sich.

Konzerne müssen auf die Einhaltung von Menschenrechten achten

Das neue Gesetz verpflichtet große Konzerne mit mehr als 3000 Mitarbeitern gegen ihre Zulieferer vorzugehen, wenn diese internationale Menschenrechte verletzen oder Umweltverstöße begehen. Wird das Unternehmen dieser Aufgabe nicht gerecht, muss es mit Geldbußen von bis zu 2% ihres Umsatzes rechnen. Bisher sind in Deutschland 925 Betriebe betroffen. Damit sie sich auf die neuen Herausforderungen einstellen können, beansprucht die Regelung erst ab 2023 Geltung. Ab 2024 trifft diese Verantwortung auch „kleinere“ Großunternehmen ab 1000 Angestellten. Mittelständische Betriebe sind bisher noch nicht betroffen.

Die Betroffenen trifft eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Wie genau diese aussieht und wie sie zu erfolgen hat, soll das Gesetz mithilfe einer Analyse menschenrechtlicher Risiken, sowie Präventions- und Abhilfemechanismen regeln. Es gibt ferner Beschwerdemöglichkeiten und eine Pflicht zum Berichten über Aktivitäten in diesem Feld. Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften bekommen das Recht Menschen zu vertreten, die eine Verletzung ihrer Rechte in diesen Strukturen rügen. Auch gibt es Regelungen zum Umweltschutz, soweit die Umweltrisiken wiederum dazu geeignet sind, Personen in ihren humanitären Rechten zu verletzen.

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Entwicklungsminister bekräftigt Lieferkettengesetz

Der Entwicklungsminister Hubertus Heil (CDU) sprach sich für das neue Produktionskettengesetz aus. Die Regelung sei eines der wichtigsten Regelungen zur Bekämpfung der Schere zwischen Arm und Reich. Seiner Meinung nach, sei es im Sinne der Wirtschaft, dass keine zusätzlichen Haftungsrisiken für die Unternehmen geschaffen wurden. Das sieht die Linke allerdings anders. Gerade das Fehlen der zivilrechtlichen Haftungsrisiken mache das Gesetz in seiner praktischen Geltungskraft schwach und nehme zu wenige Unternehmen in die Pflicht.

Auf EU-Ebene wird derzeit an einer europäischen Lösung in Form einer Richtlinie gearbeitet, die weitere rechtliche Folgen für Unternehmen bereithält.

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Quellen und Links:

 

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