Ratgeber 10.07.2023 Christian R.

Die Arbeitsunfähigkeit

Was ist die Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit?

Erkranken Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sind sie verpflichtet, die Arbeitsverhinderung (= Krankschreibung) ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen¹. Das bedeutet, dass die Krankmeldung am ersten Tag der Erkrankung vor oder bei Arbeitsbeginn erfolgen muss². In den meisten Fällen geschieht dies durch einen Anruf im Betrieb, am besten bei oder vor Arbeitsbeginn¹.

Was ist zu tun, wenn man krank wird?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen¹. Arbeitgeber haben das Recht, von Ihnen eine Krankmeldung zu verlangen – auch für einen Tag¹. Gehen Sie also auf jeden Fall zum Arzt bzw. zur Ärztin! Arbeitgeber/innen können nach einer angemessenen Frist wiederholt eine Krankmeldung verlangen¹.

Was muss in der Krankenstandsbestätigung stehen?

Die Bestätigung muss den Beginn, die voraussichtliche Dauer und den Grund der Dienstverhinderung enthalten¹. Wichtig ist, dass in der Krankenstandsbestätigung zwar die Ursache Ihrer Arbeitsunfähigkeit, nicht aber die Diagnose angeführt sein muss! Sie müssen Ihrem Arbeitgeber nicht sagen, woran Sie leiden. Das ist Ihre Privatsache. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin nur mitteilen, dass Sie krank sind oder einen Unfall hatten¹.

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Was passiert, wenn ich meiner Melde- und Nachweispflicht nicht nachkomme?

Wenn Sie Ihrer Melde- und Nachweispflicht nicht nachkommen, verlieren Sie für die Dauer des Versäumnisses Ihren Anspruch auf Arbeitsentgelt¹. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin nicht verpflichtet ist, Ihnen das Arbeitsentgelt zu zahlen, solange Sie sich nicht krank gemeldet bzw. die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen vorgelegt haben¹. Eine verspätete Krankmeldung bei einer berechtigten Erkrankung ist jedoch in der Regel kein Kündigungsgrund¹.

Wie soll ich mich im Krankenstand verhalten?

Wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie nichts tun, was Ihre Genesung verzögern könnte¹. Wenn Sie während des Krankenstandes Ihren Aufenthaltsort ändern wollen, müssen Sie dies vorher der Gesundheitskasse melden¹. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen, müssen Sie vorher die Zustimmung der Krankenkasse einholen¹.

Dieser Blog-Eintrag dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen, können Sie auf rechtsanwalt.com einen geeigneten Anwalt finden.

Aktuelle Webseiten zum Thema:

 


Was ist Arbeitsunfähigkeit?

Jeder ist mal krank und nicht in der Lage, seine Verpflichtungen bei der Arbeit zu erfüllen. In der Fachsprache bezeichnet man das als Arbeitsunfähigkeit. Auslöser können neben körperlichen auch psychische Beeinträchtigungen wie etwa Depressionen sein. Zusätzlich gilt ein Arbeitnehmer auch als arbeitsunfähig, wenn er sich in einer nötigen Vorsorgemaßnahme oder Rehabilitationsmaßnahme befindet. Insgesamt wird von einer Unfähigkeit ausgegangen, wenn der Gang zur Arbeit den Zustand noch verschlimmern würde. Auf der anderen Seite muss die Erkrankung eine Ausübung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Tätigkeiten ausschließen. Demnach kann eine Arbeit am Schreibtisch auch mit einem verletzten Fuß erledigt werden.

Anzeigepflicht und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit

Die Grundlage für das Vorgehen bei einer Arbeitsunfähigkeit bildet § 5 vom Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist er verpflichtet dies dem Arbeitgeber so bald wie möglich mitzuteilen. Spätestens am Morgen des Arbeitstages sollte die Information schriftlich oder mündlich übermittelt worden sein. In der Regel genügen ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit der Angabe, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert, ansonsten können auch Angehörige als Übermittler dienen. Dadurch kann der Arbeitgeber das Fehlen der Arbeitskraft frühzeitig ausgleichen und nach einer kurzfristigen Alternative suchen. Bei der Krankmeldung muss keine Diagnose angegeben werden, außer es handelt sich um eine ansteckende Krankheit, die von Relevanz für den Betrieb ist.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Zusätzlich muss sich der Arbeitnehmer um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bemühen, wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Dazu ist ein Besuch bei einem Arzt nötig, der die Bescheinigung ausstellt. Diese muss der Arbeitnehmer dann selbständig an den Arbeitgeber weiterleiten. Je nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag kann die Bescheinigung jedoch auch bereits am ersten Tag der Krankheit verlangt werden. Nicht nur Arbeitnehmer müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit angeben. Auch Arbeitslosengeldempfänger sind dazu verpflichtet, das zuständige Job-Center zu informieren und nach drei Tagen eine Bescheinigung vom Arzt zuzusenden.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Während der Arbeitsunfähigkeit wird das Gehalt normal weitergezahlt. Wenn die Krankheitsphase länger als sechs Wochen andauert, übernimmt die Krankenkasse die Versorgung und zahlt ein Krankengeld. Dazu müssen eine Verdienstbescheinigung und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Das Krankengeld muss mindestens 70 % des Bruttogehalts aber nicht mehr als 90 % des Nettogehalts betragen und wird für maximal 78 Wochen ausgezahlt. Danach kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

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