Zur Nichtigkeit eines Onlinespielvertrages wegen Verstoßes gegen Verbotsgesetz
Der BGH hat entschieden, dass der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für das Internet-Glücksspiel verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Beginn des Spiel ein Limit zu bestimmt, weder zur Nichtigkeit der Spielverträge wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz noch zur Nichtigkeit der Verträge wegen Sittenwidrigkeit führt. Die durch einen Anbieter entgegen einer Auflage in der Spielbankerlaubnis geschaffene Möglichkeit der Registrierung ohne Limit kann dann zwar eine vorvertragliche Pflichtverletzung darstellen, wobei es allerdings für einen Anspruch auf Vertragsaufhebung an der erforderlichen Ursachenzusammmenhang fehlt.
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BGH, Urteil vom 03.04.2008, AZ.: III ZR 190/07;
NJW 2008, 2026 ff.