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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen Parkscheinautomatenaufstellung

Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen Parkscheinautomatenaufstellung

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist ein Bürgerbegehren gegen die beschlossene Aufstellung von Parkscheinautomaten im Innenstadtbereich unzulässig. Ein Bürgerbegehren darf sich nach § 26 Abs. 5 Nr. 3 der Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen nicht gegen kommunale Abgaben richten. Abgaben in diesem Sinne sind auch Gebühren, die für eine Benutzung von Parkraum erhoben werden.

(Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 20.11.1998; AZ 1 K 11351/96)

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